gesamten Finanzmarkt gesetzt wurden, als nicht erfüllt betrachtet werden können. Wir haben gerade auch im Bankenausschuss und eben aufgrund der Erkenntnisse dieses Berichtes gesehen, dass es doch zu Problemen gekommen ist zwischen der Finanzmarktaufsicht einerseits und der Oesterreichischen Nationalbank. Die Kooperation war vielfach nicht in der Weise vorhanden, wie sie notwendig gewesen wäre. Auch die Vor-Ort-Prüfungen waren zu wenig. Auch der Bereich der Analyse hatte Schwachstellen, und es wurden dort und da Mängel festgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die 22 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden aber von dieser Regierung sofort angegangen, 16 davon unverzüglich umgesetzt, 6 Empfehlungen sind gerade in Umsetzung. Ich glaube, dass mit dieser Reform der Finanzmarktaufsicht nun auch die entsprechenden Verantwortlichkeiten klar definiert und festgelegt worden sind. Einerseits wird die Oesterreichische Nationalbank in Hinkunft für die Bankenaufsicht und Vor-Ort-Prüfung sowie für die Analyse zuständig sein. Andererseits wird die FMA die Aufsicht und die letzte Verantwortung innehaben und setzt somit die notwendigen hoheitlichen Maßnahmen.
Es ist ja auch so, dass wir in Europa und in der Welt keine Best-Practice-Modelle haben, was eine Finanzmarktaufsicht betrifft. Vielleicht kann diese reformierte Finanzmarktaufsicht nun in Österreich ein Beispiel dafür sein. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
13.09
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.09
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Erlauben Sie mir vielleicht zunächst ein paar kurze Anmerkungen zur Finanzprokuratur und zur Ausgliederung der Statistik Austria. Bei der Finanzprokuratur möchte ich festhalten, dass diese ja seit 2002 der Flexi, der sogenannten Flexi-Klausel unterliegt – also eine jener besonderen Verwaltungseinheiten, die ein bisschen mehr Selbständigkeit haben als andere Verwaltungseinrichtungen, die dem Bundeshaushaltsgesetz unterliegen.
Was mich aber schon ein wenig in Erstaunen versetzt hat, war, dass ich in dem Bericht, der uns hier vorliegt, lesen musste, dass die Finanzprokuratur zum Zeitpunkt der Prüfung noch immer keine Kostenrechnung hatte. Das ist schon erstaunlich.
Mittlerweile müssen aber nicht nur Einheiten der Flexi-Klausel, sondern auch alle anderen Verwaltungseinheiten die Leistungs- und Kostenrechnung eingeführt haben. Wie wir aus der Praxis wissen – und vielleicht wäre das auch etwas, was sich der Rechnungshof einmal anschauen kann –, hapert es ja hier mit der Umsetzung doch sehr.
Der zweite Punkt betrifft die Statistik Austria. Bei der Statistik Austria ist es so, dass diese im Jahr 2000 ausgegliedert wurde, ohne klares Ausgliederungskonzept, ohne klare Ziele. Und auch hier wieder fragt man sich: Wozu gibt es eigentlich Handbücher der Ausgliederungen, wo klipp und klar drinsteht, wie hier vorzugehen ist, wenn sich dann die Regierung bei den Ausgliederungsvorhaben an diese Handbücher, die geschrieben werden, nicht hält?
Ebenso haben Sie in Ihrem Bericht festgehalten, dass die Statistik Austria Schwächen im Kontroll- und Steuerungssystem hat. Auch hier gilt es anzumerken: Es gibt in Bezug auf das Controlling Richtlinien. Die Frage ist nur: Warum werden die Richtlinien offensichtlich weder von ausgegliederten Unternehmungen, vielfach aber auch von anderen Einheiten der Verwaltung nicht eingehalten? In diesem Sinn muss man ja dem Rech-
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