nungshof sehr dankbar sein, dass er immer wieder den Finger auf wunde Punkte legt, die eigentlich rasch behoben werden sollen.
Nun zur Finanzmarktaufsicht. Ich kann mich noch gut erinnern, als wir im Untersuchungsausschuss Finanzminister Grasser als Auskunftsperson geladen hatten und er uns vorschwärmte, wie gut nicht die Finanzmarktaufsicht, sein Kind, das er 2002 geschaffen hatte, funktioniert.
Sowohl im Untersuchungsausschuss als auch hier in diesem Bericht – das haben wir gemeinsam – sind die Schwachstellen relativ klar herausgekommen. In diesem Bericht sind sie sehr deutlich herausgearbeitet worden. Ich möchte nur eine dieser Schwachstellen aufgreifen, weil sie eben bis heute nicht behoben ist. Das ist nämlich genau die Frage der Doppelgleisigkeiten, die uns ja im Untersuchungsausschuss insbesondere auch im Zusammenhang mit der BAWAG immer wieder beschäftigt hat: die Doppelgleisigkeit zwischen der Oesterreichischen Nationalbank auf der einen Seite und der Finanzmarktaufsicht auf der anderen Seite.
Es ist zwar schon so, dass ein Teil dieser Schwächen in der Konstruktion, die hier im Bericht des Rechnungshofes angedeutet und kritisiert werden und auch beim Untersuchungsausschuss festgestellt wurden, bereinigt wurden, aber das kardinale Problem wurde nicht bereinigt. Das kardinale Problem läge nämlich darin, die Finanzmarktaufsicht so zu gestalten, dass möglichst wenige Institutionen – im Idealfall nur eine – mit der Prüfaufsicht befasst sind.
Dankenswerterweise finden wir hier im Rechnungshofbericht auf der Seite 123 eine Aufstellung über fünf verschiedene Modelle von Finanzmarktaufsichten und auch eine ausführliche Würdigung dieser fünf verschiedenen Modelle. Zwei Modelle möchte ich herausgreifen, nämlich das holländische System auf der einen Seite und das englische System auf der anderen Seite.
Beides sind integrierte Aufsichtsmodelle – das ist auch das österreichische –, aber beides sind Modelle, bei denen die Banken- und Wertpapieraufsicht in einer Hand liegt: nach dem holländischen System in der Hand der Nationalbank, nach dem englischen System in der Hand der FMA. Der Weg, der in Österreich beschritten wurde, war so, dass jetzt zwar die Vor-Ort-Analyse im Rahmen der Reform an die Oesterreichische Nationalbank gegeben wurde, sie kann im Rahmen ihrer Prüfungen auch selbständig tätig werden, aber die behördliche Tätigkeit und das Ziehen von Konsequenzen liegen immer noch bei der Finanzmarktaufsicht.
Damit ist das Schnittstellenproblem nicht final gelöst, auch wenn die beiden Vorstände, die wir neulich bei uns im grünen Klub zu Besuch hatten, versuchten, uns die neuen Strukturen schmackhaft zu machen. Verbesserungen hat es zweifelsohne gegeben, aber das Grundproblem scheint mir nach wie vor nicht gelöst zu sein, sodass ich nach wie vor glaube, dass es sinnvoll wäre, die gesamte Bank- und Versicherungsaufsicht in eine Hand zu geben. Dann stellt sich die Frage: Wer ist dafür besser geeignet? Ist es die Oesterreichische Nationalbank auf der einen Seite oder ist es die Finanzmarktaufsicht auf der anderen Seite?
Ich würde glauben, dass mehr für die Oesterreichische Nationalbank spricht, und zwar deshalb, weil die Oesterreichische Nationalbank ja im Fall des Falles, dass es irgendwo kracht, auch der sogenannte lender of last resort ist, das heißt, jene Institution ist, die dann rasch Geld in die jeweilige Bank hineinschießen kann und muss, um einen Crash dieser Bank, die in diesem Fall betroffen ist, zu verhindern.
Der Vorteil dieser Zusammenführung in einer Hand läge darin – und das zeigen auch diese verschiedenen Modelle, die in diesem Bericht enthalten sind –, dass die Effizienz in diesen Modellen, wo die Banken- und Versicherungsaufsicht in einer Hand ist, sehr,
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite