sehr hoch ist – jedenfalls höher als bei allen anderen Lösungen – und dass die Schnittstellenproblematik gering ist – jedenfalls geringer als bei allen anderen Lösungen.
Dieser Weg wäre auch in Österreich zu gehen. Leider sind die Weichen in eine andere Richtung gestellt worden. Ich weiß nicht, ob dieser Weg so ohne Weiteres ein umkehrbarer ist, aber wir werden uns sehr, sehr genau anschauen, wie das jetzt bestehende System mit der Vor-Ort-Prüfung bei der Oesterreichischen Nationalbank und der behördlichen Tätigkeit bei der Finanzmarktaufsicht funktioniert. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
13.16
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.16
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Werte Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Gaßner hat vorhin gesagt: Man sollte die Kompetenzen der Finanzprokuratur ausweiten, und da schreien dann eben wieder die Anwälte. – Man muss an dieser Stelle schon einmal eines ganz deutlich sagen: Auch Anwälte, sehr geehrter Herr Kollege Gaßner, sind Arbeitgeber, auch Anwälte bilden hervorragende Leute aus und tragen auch wesentlich, einen wichtigen Wert in unserer Volkswirtschaft bei. Übrigens muss man auch eine hohe Versicherung abschließen, man wird also auch sehr hoch belastet.
Dass man jetzt hier versucht, einen staatlichen Bereich auszudehnen, ist überhaupt nicht einzusehen, wenn man auf der anderen Seite die Rechtsträger ausgliedert. Dieses System scheint mir nicht nachvollziehbar. Ich hoffe, dass Sie nicht in der eigenen Familie vielleicht ein Problem bekommen. Da ja Ihre charmante Tochter mit mir an der Johannes-Kepler-Universität studiert hat, würde das, wie ich glaube, Ihre Tochter auch nicht freuen, wenn dieser Bereich ausgedehnt wird.
Auf der anderen Seite muss man auch einmal klipp und klar feststellen: Wie wollen Sie das überhaupt bewerkstelligen? Stellen Sie sich vor, in einem Gemeindegebiet findet ein Unfall statt – irgendwo in Tirol, irgendwo in der Steiermark –, und dann kommen die Damen und Herren von der Finanzprokuratur zum Lokalaugenschein oder zur Befundaufnahme! Wissen Sie, das müssen Sie mir einmal ganz genau erklären, wie das funktionieren soll! Ich halte das jedenfalls für nicht sinnvoll.
Das andere Problem, das Kollege Fichtenbauer auch ganz deutlich angesprochen hat, ist folgendes: Man glaubt immer, dann nehmen wir uns die Finanzprokuratur, die vertritt uns, das kostet nichts! – Dieses Denken ist unverständlich! Natürlich kostet das etwas.
Das Problem, das wir hierbei haben, ist, dass es bei der öffentlichen Hand kein Kostenbewusstsein gibt, weil hier nicht einmal Leistungsverzeichnisse gelegt werden. Wenn man schon hier die Kompetenzen ausweiten will, wogegen ich ohnehin bin, dann müsste auch der Rechtsträger einen Kostenbeitrag leisten. Denn so kann es nicht sein!
Das ist eine Art von Rechtsschutzversicherung, die auf Kosten des Steuerzahlers am Leben gehalten wird. Die Gemeinde kann dadurch einen Prozess gegen einen Privaten führen, der das volle Kostenrisiko hat – wenn er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, dann muss er auch diese finanzieren –, und gleichzeitig finanziert er mit seinen Steuergeldern die Finanzprokuratur mit! Das halte ich wirklich nicht für sinnvoll, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zur Finanzmarktaufsicht wurde schon sehr viel Richtiges gesagt. Was nur im Rechnungshofausschuss ganz interessant war, ist, dass Herr Staatssekretär Matznetter gesagt hat, na ja, er sei schon für das System von Checks and Balances, und es sei
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