auch nie hineinkommen, wenn Sie so weitertun! – Weitere Zwischenrufe des Abg. Grillitsch.)
Also, man sieht, dieser Vorwurf hat vollkommen ins Schwarze getroffen, richtigerweise. (Beifall bei der FPÖ.) Um in der Sprache der Jäger zu sprechen: Das war ein Blattschuss. Besser könnte der Beweis gar nicht ausfallen: Man schreit auf! (Abg. Grillitsch: Das Schönste ist, wenn man die Dummheiten selber glaubt, Herr Kollege!)
Ich darf daher im Folgenden noch einmal etwas zitieren, was ich eigentlich gar nicht zitieren wollte. – Es ist ja bisher von allen Fraktionen unbestritten, dass der Bericht des Rechnungshofes zur Finanzmarktaufsicht vieles korrekt festgehalten hat. Schauen wir uns in diesem Zusammenhang aber an, was der Herr Finanzminister im Zuge einer Anfragebeantwortung zum Stichwort AMIS schriftlich festgehalten hat. Vizekanzler Finanzminister Molterer sagt darin nämlich Folgendes:
„Was das – behauptete – Ergebnis des parlamentarischen Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG“ und so weiter „und weitere Finanzdienstleister anlangt, ist festzuhalten, dass es keinen akkordierten Schlussbericht des Ausschusses gibt, der ein Verschulden der Aufsicht konstatiert. Vielmehr hält der Berichtsentwurf meiner Fraktion“ – ÖVP – „fest, dass Aufsichtsfehler nicht festgestellt wurden.“ – Das schreibt der Herr Finanzminister!
Das ist doch der klare Beweis dafür, dass Sie Fehler einfach nicht einsehen und nicht anerkennen wollen! Und deswegen komme ich zurück zu meinem eingangs geäußerten Standpunkt, nämlich dass eine konsequente, korrekte Umsetzung der Reform an der ÖVP gescheitert ist.
Was wir als Freiheitliche Partei haben wollen, ist eine Aufsichtsbehörde, die gänzlich frei und unabhängig von Banken und Versicherungen und von wem auch immer agieren kann. Es kann doch nicht sein, dass – und das wurde ja festgehalten – weiterhin die Oesterreichische Nationalbank kontrolliert und die Nationalbank Eigentümerin auch von Banken ist und dass die Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank jetzt die Finanzaufsicht übernehmen, obwohl sie selbst Miteigentümer der Nationalbank sind! – Das wäre dasselbe, wie wenn der Rechnungshof im Eigentum der öffentlichen Unternehmen stehen würde und als solcher diese öffentlichen Unternehmen kontrollieren würde. Das funktioniert nicht!
Deswegen haben wir bereits im Ausschuss und auch heute hier festgehalten: Wir brauchen eine Finanzmarktaufsicht, die unabhängig von allen zu kontrollierenden Institutionen ist! Ansonsten hat man Parallelstrukturen, ansonsten hat man keine personellen und organisatorischen und institutionellen Unabhängigkeiten, und das Ganze kann aufgrund dessen nicht korrekt funktionieren.
Genau in diesem Sinne wurde auch im Berichtsentwurf der Freiheitlichen Partei zum Banken-Untersuchungsausschuss festgehalten, dass in vielen Punkten Änderungs- und Erklärungsbedarf besteht.
Unter anderem – und auch das wurde heute bereits festgehalten – kann es nicht sein, dass ein Bankprüfer später in der Bank, die er vorher geprüft hat, beschäftigt wird. Das riecht einfach nach Bestechung.
Deshalb ist auch in diesem Bereich der Vorschlag der Freiheitlichen Partei korrekt und richtig, der besagt, es bedarf eines gesetzlichen Verbotes der Abwerbung von Wirtschafts- und Bankprüfern. Staatskommissäre beziehungsweise Mitarbeiter von Prüfbehörden in einem Beschäftigungsverhältnis zu geprüften Banken und Finanzdienstleistern kann es nicht geben! Das ist klar. Diese Unabhängigkeit zwischen den prüfenden Stellen und den zu prüfenden Stellen brauchen wir einfach!
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