Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 152

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die sozialen Krankenversicherungen. Es wäre an den Haaren herbeigezogen, dieses Papier allein als Gesundheitsreform zu bezeichnen. Das ist mir wichtig, denn nur durch diese Unterscheidung sind dann auch einige der inhaltlichen Punkte verständlich.

Ganz klar ist – das habe ich immer deutlich gesagt und könnte als Ärztin auch von nichts anderem ausgehen –, dass im Wesentlichen das einzig Wichtige der Patient im Mittelpunkt ist. Alles andere muss sich um diese Patientennotwendigkeit herum anord­nen. Und das ist auch so in allen Bemühungen im Bereich des hervorragenden öster­reichischen Gesundheitswesens. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Versorgung ist – das vielleicht auch an die Frau Abgeordnete Haubner – vor allem auch im Medikamentenbereich hervorragend, auch in den ländlichen Bereichen, und diese Versorgung wird auch hervorragend bleiben. Eine Dualität ist notwendig, und wir wissen natürlich, dass standespolitische Diskussionen zwischen den beiden großen Kammern immer wieder dazu führen, dass einer versus den anderen agiert. Ich glaube, dass beide Versorgungsstrukturen notwendig sind – sowohl die Hausapotheke beim niedergelassenen Arzt als auch die Apothekerinnen und Apotheker.

Es ist für mich ganz wesentlich – und da kommen wir zum eigentlichen Gesetzent­wurf –, die hervorragende Arbeit der österreichischen Apothekerinnen und Apotheker noch einfacher und internationaler zu gestalten. Sie haben natürlich schon recht, es geht um technokratische Veränderungen in diesem Gesetz, um Anpassungen an EU-Richtlinien, die in den innerstaatlichen Bereich aufgenommen werden. Es geht aber auch um Berufsqualifikationsrichtlinien, die ganz wesentlich sind und die ich nicht ganz einfach übergangen sehen möchte. Es geht um ein transparenteres und flexibleres System der Anerkennung von beruflicher Qualifikation. Das ist, glaube ich, bei der ge­botenen Mobilität auch etwas, was wir einmal herausstreichen sollten.

Ich glaube auch, dass die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Ausbildungs­nachweisen ein wesentlicher Punkt ist, um Österreich innerhalb Europas die Position zu geben, die es ohnehin hat – mit einem hervorragenden System und vor allem mit hervorragend ausgebildeten in diesem Gesundheitswesen Tätigen. Das ist ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetz geändert wird.

Aber auch die Voraussetzung für die Ausübung des Apothekerberufes in Österreich tritt nun in der allgemeinen Berufsberechtigung deutlich klarer hervor, und das ist auch not­wendig. Ich denke, wir haben nicht nur den Kolleginnen und Kollegen eine Möglichkeit gegeben, sich innerhalb ihrer Berufsrechte entsprechend adäquat in Europa zu positio­nieren, sondern wir haben ihnen auch die Position gegeben, die die Apothekerinnen und Apotheker als wichtige Teilnehmende an diesem Gesundheitssystem und als Ver­sorgende für die Österreicherinnen und Österreicher haben sollten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dona­bauer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.51.37

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht wirklich nicht um die Gesundheitsreform, auch wenn sie zurzeit in aller Munde ist. Wir werden noch Gelegenheit haben, uns dar­über zu unterhalten, und auch ausreichend Zeit dafür finden müssen, sie hier zu bera­ten, bevor wir sie beschließen.

Ich denke, wir haben ein sehr gutes Gesundheitssystem – das loben doch alle –, aber auch das Gute muss verbessert werden, und zwar dann, wenn man sieht, dass man


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