Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 151

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Finanzausschuss, der – wie so viele andere – wahrscheinlich auf den Sankt-Nimmer­leins-Tag vertagt worden ist. Da könnte man 300 Millionen € im System einsparen, aber nicht nur im System, sondern man würde vor allem auch jene Patienten entlasten, die sich ihre Medikamente selbst zu 100 Prozent bezahlen müssen.

Ich glaube auch, dass sich in der gesamten Gesundheitsdiskussion – und vor allem, was die Medikamente anbelangt – ein neues Kostenbewusstsein entwickeln muss, auch bei den Patientinnen und Patienten. Vor allem müssen wir die Eigenverantwor­tung stärken. Eigenverantwortung kann man nur stärken, wenn man auch mehr Geld in die Vorsorge investiert, um ein Umdenken stattfinden zu lassen, dass die Änderung des Lebensstils auch zu einem reduzierten Bedarf und Gebrauch von Medikamenten führen kann.

Die Ärzte darf man hier natürlich auch nicht ganz aus der Verantwortung entlassen, denn die Verschreibungspraktiken von manchen Ärzten sind wirklich nicht ganz nach­vollziehbar.

Als Gesundheitssprecherin meiner Partei ist mir auch ganz wichtig, dass für Menschen mit einem hohen Verbrauch an Medikamenten – und das sind vor allem chronisch Kranke – weiter ein sehr faires und solidarisches System besteht. Aus diesem Grunde hat meine Fraktion damals der Rezeptgebührendeckelung bis 2 Prozent des Jahres­nettoeinkommens zugestimmt. – Das Problem ist erkannt worden, und es wurde eine Lösung angeboten. Ob – und das habe ich damals schon kritisiert – der kosteninten­sive Verwaltungsaufwand wirklich gerechtfertigt ist, wird sich zeigen. Wir hatten damals seitens des BZÖ einen anderen Vorschlag, der kostenneutral gewesen wäre.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal sagen: Ich bin wirklich sehr gespannt, was gerade im Medikamentenbereich auf den Tisch gelegt wird. Ich hoffe, dass es nicht nur das sein wird, worüber man jetzt in der Öffentlichkeit diskutiert, nämlich dass die Ärzte Wirkstoffe verschreiben und die Apotheken dann die Medikamente aussu­chen. Ich glaube, das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Wichtig ist für uns alle, denke ich – und das wird uns wieder einen –, dass Patienten auch in Zukunft optimal versorgt werden – und das nicht nur im ländlichen Raum. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort. – Bitte.

 


16.46.35

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich denke, bevor ich ganz konkret zum vorliegenden Geset­zesnovellenentwurf spreche, darf ich der Frau Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein vielleicht sagen: Es geht hier nicht um die Gesundheitsreform. Das ist, glaube ich, eines der größten Missverständnisse, sowohl von medialer Seite als auch manchmal – möglicherweise auch absichtlich – von Seite der Wissenden.

Die Gesundheitsreform ist ein Gesamtprojekt aus vielen Einzelteilen, an dem seit 2003 sehr aktiv gearbeitet wird. Es geht dabei um eine Hebung der wohnortnahen Versor­gung, um eine Stärkung der Ausbildung des niedergelassenen Arztes, um eine Mög­lichkeit der Finanzierung der Leistungen nicht nur im Spital, sondern auch im niederge­lassenen Bereich, um die elektronische Patientenakte. Es ist eine Verknüpfung vieler Themen im regionalen Strukturbereich, die die eigentliche Gesundheitsreform darstellt.

Das sogenannte Sozialpartnerpapier, von dem immer wieder gesprochen wird, ist – und das steht auch als Überschrift darüber – eine mittelfristige Finanzabsicherung für


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