das bis zum Entzug des Befähigungsnachweises führen kann. Wenn Unfälle auf der Donau passieren, wenn die Gefährdung von Menschenleben gegeben ist oder auch große Sachschäden verursacht werden, dann, glaube ich, dass das schon berechtigt ist. Im anderen Bereich gelten die ganz normalen Grenzen wie im Straßenverkehr.
Für die Anregung von Kollegin Fleckl, was die Waterbike-Zonen betrifft, bedanke ich mich; ebenfalls dafür, dass Frau Dr. Moser gesagt hat, dass diese Gesetzesänderung sehr wohl mitunterstützt wird. Ich möchte aber schon als Erklärung dazu sagen, dass in der Novelle 2005 – sicherlich vielleicht nicht ganz absehbar, dass damit natürlich Bürger auf den Plan gerufen werden können – die Einrichtung von Waterbike-Zonen geschaffen worden ist, dass aber die Bundesländer Wien und Oberösterreich sofort von ihrem Recht Gebrauch gemacht und das gesamte Gebiet zu Verbotszonen erklärt haben. Das heißt, Waterbike-Zonen gibt es praktisch nur in Niederösterreich; leider, sage ich, in Niederösterreich. Ich bin froh, dass diese Bürgerinitiative darauf hingewiesen hat, dass vor allem die Anrainer wesentlich stärker davon in Mitleidenschaft gezogen werden können, und das wird jetzt auch nicht mehr möglich sein.
Frau Dr. Moser, den Zeitplan betreffend: Ich bin ihn ebenfalls durchgegangen. Ich bin nach Übernahme meines Amtes natürlich sofort von diesen Initiativen kontaktiert worden; eine beziehungsweise beide sind ja in unmittelbarer Nähe meines Heimatortes angesiedelt. Wir haben sofort Kontakt aufgenommen, und es ist ein Vorschlag im Herbst 2007 in Begutachtung gegangen. Am 21. November 2007 ist die Vorlage im Ministerrat beschlossen worden, in der Nationalratssitzung am 5. Dezember dem Verkehrsausschuss zugewiesen worden, und richtig ist, dass es dann eigentlich lange gedauert hat, bis ein Termin hat gefunden werden können. Aber Sie wissen, es gibt die Praxis, die meines Erachtens auch sehr gut ist, dass bei Terminfestlegungen die Sprecher aller Fraktionen zustimmen müssen. Da fühle ich mich, ehrlich gesagt, nicht schuldig, denn mir wäre es durchaus auch recht gewesen, wenn dieser Termin früher zustande gekommen wäre, aber ich bedanke mich trotzdem. Auch Ihr eingebrachter Antrag ist für mich damit inhaltlich erledigt.
Zu dem Vorbringen des Kollegen Klement betreffend RIS, River Information System: Danke schön, ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass das ein ganz wesentlicher Beitrag ist, um vor allem die Binnenschifffahrt auch sicher zu machen. Darum geht es. Durch dieses System können, wie gesagt, sofort Informationen gewonnen werden, wie viele Schiffe auf der österreichischen Donau unterwegs sind. Man kann die Wartezeiten bei den Schleusenanlagen optimieren; diese haben in der Vergangenheit durchaus auch zu Kritik, zu berechtigter Kritik seitens der Tourismusschifffahrt geführt. Wir haben einen neuen Instandsetzungsplan mit der AHP vereinbart, wonach zukünftig Reparaturen nur mehr in der Saison zwischen November und März durchgeführt werden können. (Abg. Hörl: Wir wollen nach Hause!) – Gut.
Die Verpflichtung zu Transpondern wird in einer Verordnung erlassen. Wenn dieses Gesetz heute vom Parlament beschlossen wird, wird es eine Regelung in der Wasserstraßenverkehrsordnung geben, die alle Schiffe, die auf der österreichischen Donau verkehren, zur Mitführung von AIS-Transpondern verpflichtet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.59
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Frau Staatssekretärin Kranzl hat jetzt eigentlich bereits alles, wie ich meine, umfassend beantwortet (Ruf: Wir wollen es noch einmal hö-
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