ren!), aber nichtsdestotrotz geht es darum, dass wir die europäischen Wasserstraßen ausbauen und dass wir – Kollege Klement hat es ja schon gesagt – 40 000 Kilometer Wasserstraße in der Binnenschifffahrt eigentlich zu wenig nutzen. Ich glaube, dass zukünftig der Binnenschifffahrt eine größere Bedeutung zukommen wird.
Wir novellieren heute das Schifffahrtsgesetz aus dem Jahre 1992, das bereits 2005 novelliert wurde, und heute setzen wir eine EU-Richtlinie um. Es geht darum, die Sicherheit zu erhöhen, es geht darum, diese EU-Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen und damit die Spielregeln auf den Schifffahrtswegen in Europa gleichzuschalten.
Insgesamt geht es darum, die elektronische Datenübermittlung und das Meldesystem zu optimieren, die Identität und die Positionen zu automatisieren, Datenspeicherung, Datenweitergabe – die Frau Staatssekretärin hat das ja gesagt. Man kann damit auch die Schiffe verfolgen und Gefahren auf Gewässern in Schach halten.
Insgesamt, glaube ich, können wir dieser Novelle gerne zustimmen, weil es darum geht, das Schifffahrtswesen in Europa zu vereinheitlichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.00
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.00
Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal betonen, dass im vorliegenden
Gesetz hinsichtlich der Sicherheit die neuen Kommunikationstechnolo-
gien genutzt und die technischen Errungenschaften zur ökologischen
Sicherheit umgesetzt werden. Ziel dieses Gesetzes sind ja Neuerungen und
Anpassungen bestehender Rechtsnormen, vor allem im Bereich der
Verwaltungspraxis beziehungsweise im Bereich der
Kommunikationstechnologien – es ist ja schon mehrfach dieses River
Information Service erwähnt worden –, mit denen eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates von 2005
über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste umgesetzt
wird. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt
den Vorsitz.)
Es geht unter anderem um die Bereitstellung von Fahrwasserinformationen und ‑nachrichten durch die Behörden, aber auch um die elektronische Übermittlung von Meldungen und automatisierten Identitäts- und Positionsmeldungen von Schiffen. Wesentlich ist dabei, dass die Schiffsdaten auf Basis des Datenschutzes erarbeitet werden und dass die Bedingungen dafür definiert sind, unter denen diese Daten gespeichert und weitergegeben werden.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, und zwar auf die Errichtung von Umschlaganlagen für gefährliche flüssige Güter. Das sind zum Beispiel jene, die sich nicht mit Wasser vermischen und die bei über 55 Grad Celsius entflammen. Diese Güter erfordern beim Transport erhöhte Vorsicht, da Unfälle verheerende Folgen nach sich ziehen, vor allem wenn Transportschiffe derartige Flüssigkeiten aufgrund eines Unglücks verlieren. Aus diesem Grunde wurden bisher die Umschlaganlagen für derartige gefährliche Güter außerhalb von Hafenbecken verboten. Dieses strenge Verbot ist aus heutiger Sicht angesichts des technischen Fortschritts nicht mehr begründbar, und so sieht das neue Gesetz eben die Errichtung von Umschlaghäfen für gefährliche flüssige Güter auch außerhalb von Hafenbecken vor.
Erwähnt wurde auch schon die Erleichterung des Zugangs zum Verkehrsgewerbe durch die heute zu beschließende Schifffahrtsgesetznovelle. Bisher brauchte jede Er-
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