Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 189

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

weiterung der Flottenkapazität eine neue Konzession, was den wirtschaftlichen Stand­ort sicher geschwächt und auch einen Hemmschuh für das Unternehmen dargestellt hat. Hat sich die Vergabe von Konzessionen ursprünglich am Bedarf orientiert, so steht heute die fachliche Eignung für die Ausübung der Verkehrsgewerbe im Vordergrund.

Verbesserungen bezüglich der Ausbildungspraxis zum Schiffsführer beziehungsweise der Schiffsführerin wurden auch schon erwähnt. Bisher konnte jemand, der anstrebte, Fahrzeuge von 20 Metern Länge zu leiten, die Ausbildungspraxis auf einem mindes­tens zehn Meter langen Schiff absolvieren. Dies fällt jedoch schon unter eine andere Patentkategorie und bedeutet, dass das angestrebte Fahrzeug doppelt so lang sein würde. Hier ist eben der Sicherheitsfaktor erhöht worden, indem die Ausbildungsfahr­zeuge im angesprochenen Fall mehr als zehn Meter aufweisen müssen.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass ich der Ansicht bin, dass auch weiter­hin eine Überarbeitung der Regelungen notwendig sein wird, um die Binnenschifffahrt den ökonomischen und technischen Gegebenheiten anzupassen und Bürokratie weiter abzubauen. Ich denke da gerade an Erleichterungen des Zugangs zu Schiffsführerpa­tenten oder die Anerkennung von ausländischen Patenten. Ich meine, dass in Zeiten des Klimaschutzes die Schifffahrt, die Binnenschifffahrt insgesamt attraktiver gemacht und einfach auch viel besser genützt werden sollte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.05.13

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Hohes Haus! Aufgrund der umfassenden und sehr detaillierten Ausführungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner merkt man schon, welch hohen politischen Stel­lenwert diese Änderung des Schifffahrtsgesetzes hat. Mit der Änderung des Schiff­fahrtsgesetzes wird eine EU-Richtlinie, ein Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umgesetzt.

Dieser wichtige Schritt zur verbesserten Kommunikation zwischen Wasserstraßenbe­nutzern und Behörden ist zweifellos auch ein Beitrag zu vermehrter Sicherheit. Das Projekt zielt im Speziellen auf grenzüberschreitende Informationsdienste ab, wo der Austausch von Daten im Mittelpunkt steht, konkret der Austausch von Verkehrs- und Transportdaten, von schiffsbezogenen Daten, die verbessert und vermehrt zum Aus­tausch kommen.

Ich möchte diese Gelegenheit aber auch nützen, um auf die Binnenschifffahrt insge­samt ein bisschen einzugehen. Ich denke, dass wir alle uns auch einig sind, dass die Binnenschifffahrt zweifellos ein umweltbewusstes Transportmittel darstellt, und deswe­gen bin ich froh, dass im Vergleichszeitraum von 2004 bis 2006 das Aufkommen bei der Binnenschifffahrt um 10,2 Prozent zugenommen hat.

Frau Staatsekretärin Kranzl hat sich nicht nur jetzt in ihrem Redebeitrag sehr engagiert für die Binnenschifffahrt ausgesprochen, sondern sie hat ja auch voriges Jahr in Per­senbeug, in ihrer Heimatgemeinde, ein Event gestartet, wo die Binnenschifffahrt sehr positiv beleuchtet wurde, mit Flugshow und vielen anderen Beiträgen. Ich denke, das ist auch eine Möglichkeit gewesen, die Binnenschifffahrt wirklich ins rechte Lichte der Öffentlichkeit zu rücken. Dass natürlich auch touristische Faktoren zum Tragen kom­men, wie die Ausflugsschifffahrt und dergleichen, glaube ich, erklärt sich von selbst.

In diesem Sinne: ein tolles Gesetz, ein guter Schritt in die richtige Richtung, ein klares Bekenntnis zur Binnenschifffahrt in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

19.07

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite