Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 197

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Das sind Methoden, wie sie in den USA vorherrschen! Werte Kollegen hier im Hohen Haus, ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas das Ziel eines Übereinkommens über den freien Luftverkehr zwischen den USA und Europa ist. Ich denke, darüber müsste man noch einmal nachdenken.

Große Hoffnung hege ich da schon. Es ist in diesem Riesenpapier, das sicher nicht sehr viele durchgelesen haben – ich habe es durchgelesen –, auch vermerkt, dass in der Folge eine zweite Runde stattfinden soll, in der auch valorisiert werden soll und wo man überlegen kann, Verbesserungen vorzunehmen. Ich denke, das wäre ein Punkt, wo man Verbesserungen vornehmen sollte, um diesen Terror, den Flugsicherungsstel­len da aufbauen, zu verhindern.

Wir werden dieser Regierungsvorlage insgesamt nicht zustimmen können, denn wir stellen zu viel an Repressalien fest, was da aufgebaut wird. Ich denke, es ist dringend Zeit, dass wir im nächsten Verkehrsausschuss noch einmal darüber reden, auch über die Entwicklungen, die noch kommen werden, um hier Nachbesserungen vornehmen zu können.

Auch wenn wir nur ein kleiner Teil im europäischen Luftverkehrsnetz sind, sollten wir doch von Österreich aus die Stimme erheben, um diesen Unsinnigkeiten ein Ende zu bereiten. (Beifall bei der FPÖ.)

19.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Haberzettl zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.32.08

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Verehrte Staatssekretärin! Beim vorliegenden Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäi­schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits handelt es sich eigentlich um ein gemischtes Abkommen. Das heißt, es fällt einerseits in den Kompetenzbereich der Gemeinschaft und anderer­seits in jenen der Mitgliedstaaten.

Diesem Abkommen liegt die Absicht zugrunde, einen offeneren Luftraum zu schaffen, in welchem sich Luftfahrtunternehmungen beider Seiten ungehindert niederlassen und miteinander unter harmonisierten, gleichwertigen rechtlichen Voraussetzungen in Wett­bewerb treten können.

Dieses Abkommen stellt die weitreichendste Vereinbarung im Luftverkehr dar, die je­mals ausgehandelt wurde. Es handelt sich nämlich bei den beiden Märkten um die größten Luftverkehrsmärkte der Welt. An die 60 Prozent des Luftverkehrs entfallen auf diese luftraumpolitischen Bereiche.

Dieses Abkommen bietet die Chance, enger zusammenzurücken, und vor allem für europäische Luftverkehrsunternehmungen die Möglichkeit, neue Märkte zu erobern.

Bei dem vorliegenden Abkommen handelt es sich nur um einen ersten Schritt. In Kürze werden in Ljubljana weitere Verhandlungen für weiterführende Regelungen zwischen Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Vereinigten Staaten aufgenommen.

Was sind die bisherigen grundsätzlichen Ergebnisse?

Eine weitgehende Öffnung der Luftverkehrsmärkte zwischen der Europäischen Ge­meinschaft und den USA unter möglichst offener Preisgestaltung, weitgehende Harmo­nisierung bei der Anwendung der Rechtssysteme und Herstellung der Gemeinschafts­rechtskonformität bestehender Luftverkehrsabkommen.

 


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