Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 82

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Nichtuntersagung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 88 Abs. 3 EGV in Kraft. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat diesen Zeitpunkt im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

(2) § 11 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Klement mit einer Wunschredezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


10.39.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Geschätzte Frau Prä­sidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kollegen! Der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energieträgern soll bis 2015 auf 15 Prozent erhöht werden. Das ist richtig, Herr Kollege Kopf, aber das ist schon das Einzige von diesen Aussagen, das richtig ist. Man muss auch bedenken, dass wir in Österreich einen völlig anderen Energiemix haben als anderswo und dass wir den großen Vorteil haben, mit Wasserkraft operieren zu können. Deshalb ist dieses Ziel von 15 Prozent nicht besonders ambitioniert und nicht besonders großartig. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn wir schon dabei sind: In diesen Vorträgen des Kollegen Kopf ist wieder ein typisches Muster der ÖVP herausgekommen. Kurz vor Beschlussfassung werden noch Abänderungsanträge eingebracht, in einer Länge, die es uns nicht ermöglicht, dass wir uns ausführlich damit beschäftigen. Das ist unfair, das ist nicht korrekt. So kann man hier im Hause nicht vorgehen. Ich glaube, wir sollten etwas bessere Diskus­sions­kulturen an den Tag legen.

Nun ganz kurz zu dem Rahmen bei Abläufen in den Ausschüssen. – Wir haben von Masterplänen gehört, die die Länder vorlegen sollen, um Energiebereitstellung zu sichern. Das heißt, Minister Bartenstein und die Abgeordneten von der Regierungs­parteien fordern die Länder auf, Rahmenpläne zu entwickeln, sind aber selbst nicht in der Lage, einen Bundesrahmenplan zu entwickeln, der uns zeigt, wohin die Ener­gieversorgung in Österreich gehen soll.

Ganz kuriose Dinge sind in diesem Ökostromgesetz-neu zu vermerken. So wird zum Beispiel auch Ablauge gefördert, etwa Ablauge aus der Papierindustrie. Da fragt man sich wirklich: Was hat Ablauge im Ökostromgesetz zu suchen? – Da hat das sicher nichts zu suchen. Das ist wieder einmal eindeutig reine Klientelpolitik.

Herr Kollege Bartenstein! Es wäre schon interessant, zu wissen, mit welcher Argumen­tation Sie rechtfertigen können, dass wir Ablauge im Rahmen des Ökostromgesetzes fördern.

Wir haben jetzt die kuriose Situation, dass wir die Industrie dreimal fördern: erstens bei billigen Stromtarifen, zweitens beim Energieabgabenrückvergütungsgesetz und drittens jetzt bei der Ablaugenverbrennung.

Herr Minister! Erklären Sie das bitte dem Bürger und erklären Sie uns hier, ob das die Zukunft ist, dass wir die Industrie im Rahmen des Ökostromgesetzes dreimal fördern! – Das kann sicher nicht sein! Offenbar hat irgendein Manager angerufen, aus Pöls oder von sonst wo, um Druck auszuüben, und zwar entweder auf Sie oder auf Molterer. Keine Ahnung, woher das kommt. (Bundesminister Dr. Bartenstein: ... aus Pöls!)

Interessant ist, dass gerade jene Technologie, die in Zukunft wirklich maßgebend sein könnte, nämlich die Technologie der Photovoltaik, völlig ausgeklammert wird. Es wird zwar immer groß von Energieeffizienzförderungen und von Technologieförderungen


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