Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 96

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lichkeit zahlen es natürlich die Haushalte und die Industrie, weil wir eben nicht zu Marktpreisen agieren, sondern zu höheren Preisen. Auf der anderen Seite wundert es mich, dass Sie so überzogen da jetzt vom „Klimakillergesetz“ sprechen, wenn Sie überhaupt keine Alternativen hier aufzeigen können, diesbezüglich haben Sie über­haupt nichts gebracht. Daher würde ich Sie ersuchen, sich einmal mit den Details auseinanderzusetzen. Die Details sind immer in einem Spannungsfeld, und das sieht so aus: der Standort Österreich, die Steuerzahler und die Notwendigkeiten im Klima­bereich.

Das neue Gesetz, würde ich sagen, bringt vor allem die Ökostromerzeuger beträchtlich weiter. Beispielsweise haben wir damit mehr Planungssicherheit. Es war immer ein Problem, wenn es um die Tarifierung der Preise gegangen ist, dass man hier abgestellt hat auf das Datum des Vertragsabschlusses. Jetzt stellt man ab auf das Datum der Antragstellung. Ist ein Vorteil, bringt wesentlich mehr Planungssicherheit.

Zweiter Punkt in diesem Zusammenhang: Die Anträge werden bis zu vier Jahre nach der Antragstellung mitgenommen und verfallen erst dann. Eine Besserstellung der Antragsteller.

Dritter Punkt: Es werden die Tariflaufzeiten verlängert. Damit haben Sie mehr Konti­nuität, insbesondere was Biogas und Biomasse anbelangt. Auf Verordnungsbasis gibt es sogar die Möglichkeit, sie auf 20 Jahre auszuweiten.

Das Volumen wird insgesamt erhöht. Und was noch nicht angesprochen worden ist und was uns besonders wertvoll ist: Sie haben ja auch einen Standort in Österreich, und dort ist die Industrie tätig, die auch sehr energieintensiv ist. Und wenn es hier zu Überbelastungen kommt, dann habe ich echte Probleme mit der Absiedelung. Daher finde ich es sehr positiv, dass wir hier eine Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen haben, sofern die Ökostromaufwendungen 0,5 Prozent des Nettoproduk­tionswertes übersteigen.

Sehr positiv ist auch die Förderung von Ablaugeprojekten, weil das ein zweiter Grund ist, dass die Industrie im Lande bleibt, wenn sie 30 Prozent Förderung kriegt – wie überhaupt die Idee, Investitionen zu fördern, im Bereich der Kleinwasserkraft beispiels­weise, eine ausgesprochen positive Idee ist, denn damit belaste ich die Tarifabgeltung nicht, sondern fördere die Investitionen, rege viele an, in diesem Bereich tätig zu sein.

Auch die Photovoltaik mit dem Dächer-Programm, das aus dem Klima- und Energie­fonds gefördert wird, sehe ich als wirklich positiven strukturellen und neuen Effekt.

Daher zusammenfassend: Das neue Gesetz bringt uns wesentlich weiter als bisher, trägt zu den Klimazielen bei und ist auch einigermaßen finanzierbar. Dass Sie das hier so undifferenziert ablehnen, verstehe ich überhaupt nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

11.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lich­tenecker zu Wort. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.27.12

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Also über ein Jahr wurde jetzt immer wieder seitens der ÖVP, der SPÖ bekundet, dass wir Grünen recht haben: Das ist ein schlechtes Ökostromgesetz, das wir gehabt haben, und es gibt einen dringenden Reformbedarf. So, dann kommt das heute auf den Tisch, neben dem Faktum, dass es einen achtseitigen Abänderungsantrag dazu gibt und dass im Ausschuss eineinhalb Stunden zuvor eine Lex Pöls eingebracht wird, nämlich dass die Investitionsförderung


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