Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 108

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zwang an fossil betriebene Kraftwerke beendet wird und dass der Pendler die Möglichkeit bekommt, seine Pendlerpauschale gegen ein ÖBB-Jahresticket einzu­tauschen. Er kann sich also entscheiden, ob er die Pendlerpauschale oder ein Jahres­ticket für öffentlichen Verkehr nimmt. Solare Kühlung in öffentlichen Verwaltungs­gebäuden – all das sind Dinge, die wir umsetzen können.

Ich habe auch hier wieder das Ökostromgesetz angeführt und vorgeschlagen, dass wir uns an dem deutschen EEG orientieren. Und wichtig ist für uns auch die beschleunigte Ausfertigung des Gebäudeenergieausweises. – Dieser Antrag wird verteilt.

Meine Damen und Herren, Österreich ist ein tolles Land. Wir haben tüchtige Men­schen, fähige Unternehmer. Wir haben vor allem eine immer noch gesunde Natur mit reichen erneuerbaren Ressourcen. Nutzen wir diese erneuerbaren Energieressourcen für unsere Energieversorgung, und machen wir uns nicht abhängig von Scheichs, Oligarchen und Konzernen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer ein­gebrachte Entschließungsantrag betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Klement, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (562 d.B.) in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2008

Das neue Ökostromgesetz ist aus Sicht der FPÖ nicht vertretbar. Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm zwar zur verstärkten Nutzung erneuer­barer Energien und zum Abbau der Energieabhängigkeiten vom Ausland, konkrete Pläne sucht man aber vergebens. Es gibt aber eine Vielzahl konkreter Möglichkeiten, Energie zu sparen, erneuerbare Energien zu fördern und die Belastungen unserer Umwelt zu reduzieren.

Wohnungen in Altbauten und alte Wohnungen haben einen jährlichen Energiebedarf von bis zu 500 kWh/m2. Dies ist mehr als doppelt so viel, wie der durchschnittliche Energiebedarf von Wohnungen in Österreich, der 230 kWh/m2 beträgt und stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Bürger dar.

Eine energetische Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich würde den Energiebedarf im Land drastisch senken, was zur Folge hätte, dass dauerhaft und nachhaltig jährlich 6 Millionen Tonnen CO2 weniger in die Luft emittiert werden, Österreich einen großen Schritt in Richtung Energieautonomie setzen könnte und auch dem Import von Atomstrom, der zum erheblichen Teil aus unsicheren Kraftwerken aus der Ukraine stammt, die baugleich mit dem Katastrophenreaktor von Tschernobyl sind, könnte ein Ende gesetzt werden.

Da die Kosten für Generalsanierungen vielen Eigentümern zu hoch sind und lukrative Förderanreize nur teilweise zur Verfügung stehen, kommt es nur sukzessive zu einer thermischen Sanierung des Altbestandes. Die Kosten für die Wohnraumsanierung sind


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