Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 110

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene sowie bei den Landesgesetzgebern für die Umsetzung folgender Forderungen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieautonomie einsetzen:

Neue Elektrogeräte dürfen im Stand-By Betrieb nicht mehr als 1 Watt verbrauchen: EU-weit könnte damit soviel Energie eingespart werden, wie mehrere Kernkraftwerke zusammen produzieren,

Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für alle öffentlichen Gebäude. Die zulässigen CO2-Werte, insbesondere in Schulklassen, werden regelmäßig über­schritten. Gesunde Luft bei Fort- und Weiterbildungs-Einrichtungen aber auch allen anderen öffentlichen Gebäuden führt zu weniger Krankenständen und höherer Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Durch die Wärmerückgewinnung werden nebenbei die Heizkosten reduziert.

Energieberatung – vor allem für Häuselbauer und Wohnungssuchende – per kosten­losen Beratungsscheck! Unbürokratische Abwicklung und direkte Abrechnung über die Länder. Die Beratung muss unverbindlich und firmenneutral sein und darf deshalb insbesondere nicht durch Energieversorgungsunternehmen erfolgen.

Beendigung des behördlich verordneten Anschlusszwanges von fossil betriebenen Kraftwerken.

Pendlerpauschale: Umtauschmöglichkeit für Pendler auf ÖBB-Jahreskarte.

Bei Kraftwerken im Bereich der erneuerbaren Energie, z.B. Wasserkraftwerke, sollen Bürgerbeteiligungsmodelle stärker gefördert werden. Damit wird eine hohe Identifi­zierung mit der eigenen Heimat und der eigenen Landschaft erreicht und Unabhän­gigkeit zum Ausdruck gebracht.

Beim Neubau von öffentlichen Einrichtungen: Beachtung der physikalischen Grund­prinzipien am Bau, sodass eine sommerliche Überhitzung von vornherein vermieden – und eine Klimaanlage damit überflüssig wird. Durch Strom sparende Büromaschinen, außen liegende Abschattungen, geschickte Lüftungsstrategien und ausreichende Speichermassen („dicke Mauern") werden „Strom fressende" Klimageräte bei Neubauten und Sanierungsfällen völlig überflüssig. Gleichzeitig steigt das Wohlbefin­den der Mitarbeiter aufgrund des besseren Raumklimas.

Solare Kühlung in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, die sich ohne Klimaanlage im Sommer überhitzen: Wo sich Anlagen zur Raumklimatisierung nicht durch bauliche Maßnahmen verhindern lassen, ist diese über Sonnenenergie bereitzustellen. Dabei soll der Staat mit gutem Beispiel vorangehen! Gleichzeitig soll in künftigen Bauord­nungen neben einem maximal zulässigen Heizwärmebedarf [kWh/(m2*a)] auch ein maximal zulässiger Wert für die Kühlleistung im Sommer (bzw. den Kühlenergiebedarf über das ganze Jahr) festgelegt werden, der auch für Restaurants, Büros, Einkaufs­zentren etc. gelten muss. Eine gesetzliche Vorschrift, die bei Überschreiten eines bestimmten Kühlenergiebedarfs (im Falle der Errichtung einer Klimaanlage) nur noch solare Klimatisierung zulässt, ist zu prüfen.

Verpflichtender Einbau von Solaranlagen in mehrgeschossigen Familienwohnhäusern: Je größer eine Solaranlage ist, desto effizienter arbeitet sie und desto günstiger ist sie in ihrer Errichtung. Deshalb ist grundsätzlich in jedem Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung zu verordnen. Derzeit wird im Gegensatz dazu aufgrund der Deckelung der Errichtungskosten für Gebäude im


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