Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 111

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sozialen Wohnbau (ein bestimmter Betrag pro m2 Wohnnutzfläche darf dabei nicht überschritten werden) der Einbau von Solaranlagen, Dämmfassaden oder Biomasse­heizungen oft verhindert. So werden gerade den sozial Schwachen in diesem Land langfristig hohe Betriebskosten aufgebürdet. Die Kosten, die durch die Errichtung von Systemen zur Energieeinsparung aller Art verursacht werden, dürfen deshalb in Zukunft nicht mehr in die Errichtungskosten mit eingerechnet werden.

Sofortiger Austritt aus dem Euratom-Vertrag: Das Geld soll zweckgebunden für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energie in Österreich Verwendung finden.

Aufhebung des „Anti-Ökostromgesetzes" und Vorlage eines Gesetzesentwurfes für ein Erneuerbare Energien Gesetz für Österreich.

Ein generelles Verbot von Öl-, Erdgas-, und Elektrodirektheizungen im Neubau, nach umfassenden Sanierungen und im Falle von Heizungstausch: Wer heute eine derartige Heizung einbaut, präjudiziert die Abhängigkeit Österreichs von ausländischen Energieträgern für die nächsten drei Jahrzehnte. Ein Verbot des Einbaus derartiger Anlagen schränkt die Freiheit des einzelnen Bürger also weniger ein, als es sie erhöht.

Erweiterung des Energie-Aufklebers im Elektrogerätebereich: Einführung eines reprä­sen­tativen „Lebensbelastungszyklus" für alle Elektrogeräte (Leuchtmittel, Geschirr­spüler, Waschmaschinen, Kühlschränke usw.). Über diesen Zyklus sollen für jedes Gerät die Stromkosten errechnet werden, die der Kunde bei durchschnittlicher Verwendung über die Lebensdauer der Maschine erwarten darf. Sie müssen neben dem „Energielabel" auf jedes Gerät deutlich sichtbar angebracht werden. So kann der Käufer auf einen Blick entscheiden, ob er lieber ein qualitativ hochwertiges Gerät (das noch dazu eine längere Nutzungsdauer haben wird) erwirbt, oder ein Gerät, dessen niedrigerer Kaufpreis nach wenigen Jahren von den höheren Stromkosten eingeholt werden wird.

Beschleunigte Einführung des Gebäudeenergieausweises: Nur so kann ein Häusel­bauer, Mieter oder Wohnungseigentümer sich ein Bild über ein Wohnobjekt machen. In einem solchen Ausweis müssen neben Heizkosten auch vorausberechnete Kosten zur Klimatisierung ausgewiesen werden. Ein Kunde, der nicht über künftige Betriebskosten informiert wird, kauft die Katze im Sack! Durch einen solchen Ausweis steigt der Anreiz für die Bauwirtschaft, Energie-, und Kosten sparend zu bauen.

Waschmaschinen nur noch mit zwei Anschlüssen! Dadurch muss einerseits ermöglicht werden, dass Eigentümer von umweltfreundlichen Warmwasserbereitungssystemen das Warmwasser nicht in der Waschmaschine mit teurem Strom aufwärmen müssen. Außerdem soll durch ein druckloses Zusammenmischen von Heiß-, und Kaltwasser auch der Anschluss einer Regenwassernutzungsanlage (Hauswasserwerk) – sofern vorhanden – möglich sein. Dadurch wird das Trinkwassernetz entlastet und der Bedarf an Weichmachern reduziert, was Geldbörsen und Umwelt schont. Für die Gerätehersteller soll es eine Umstellungsfrist von zwei Jahren geben, danach sollen andere Geräte nicht mehr installiert werden dürfen! Bei Waschmaschinen ist die Stromeinsparung durch diese Maßnahme enorm, aber auch bei Geschirrspülern sollte sie in Erwägung gezogen werden.

Die jeweilige Landes-Bauordnung muss festlegen, dass bei allen Wohnungen mit Warm- und Kaltwasseranschluss eine Anschlussmöglichkeit für Waschmaschinen und Geschirrspüler bestehen muss. Die Errichtung von Anlagen zur Regenwassernutzung (Hauswasserwerke) ist bei Neubauten und Sanierungen von Bauten öffentlicher Wohnbauträger ernsthaft zu prüfen. Im Falle einer solchen Errichtung ist auch ein Anschluss der Waschmaschinen an diese Anlagen zu ermöglichen.

 


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