Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 119

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Es wird darin auch auf den Standort Rücksicht genommen und eine faire Verteilung der Kosten ermöglicht – immerhin zahlen ja die Konsumenten einen großen Teil davon. In etwa 45 € wird das pro Haushalt und Jahr kosten, den anderen Teil übernehmen die Unternehmungen. Diesbezüglich bin ich als Unternehmer wirklich froh darüber, dass das mit 0,5 Prozent des Nettoproduktionswerts festgeschrieben ist.

Lassen Sie mich hier auch noch einmal den internationalen Vergleich anstellen: Wir sind mit einem Anteil von 23 Prozent auf dem exzellenten vierten Platz in Europa. Beispielsweise liegt das EU-Klimaziel für das Jahr 2020 bei 20 Prozent, wir sind also hervorragend unterwegs. Wenn man nur die Schweiz mit Österreich vergleicht – und die beiden kann man, glaube ich, gut vergleichen –, so hat die Schweiz einen ähn­lichen CO2-Ausstoß wie Österreich, aber mit einem Atomstrom-Anteil von 40 Prozent.

Abschließend noch ein Wort an die grüne Fraktion: Es genügt nicht, wenn man mit widersprüchlichen und unrealistischen Maßnahmen und Vorschlägen Klima- und Umweltpolitik oder Energiepolitik macht. Die Performance wird dadurch nicht besser, dass man mit unqualifizierten Maßnahmen wie diesem heutigen Misstrauensantrag gegen unseren Minister Bartenstein auftritt. (Zwischenruf der Abg. Sburny.)

In diesem Sinne: Herr Minister, herzliche Gratulation zu diesem Gesetz! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gart­lehner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.31.39

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich würde sehr gerne etwas genereller über die Energie- und über die Energiepreissituation sprechen, damit klarer heraus­kommt, welche Bedeutung diesbezüglich die Ökostromgesetzgebung und die Öko­strom­aktivitäten in Österreich im Gesamtbild haben.

Wir wissen aus einer aktuellen Studie, dass bei den Energiepreisen die Herstellungs­preise zirka 40 bis 45 Prozent von den gesamten Stromkosten betragen, die Entgelte für die Netzbetreiber zwischen 20 und 30 Prozent und die Steuern bei 30 bis 35 Prozent der Kosten liegen. Der Ökostromkostenanteil liegt bei den privaten Haus­halten bei 1 Prozent, bei den Industriebetrieben sogar bei 5 Prozent.

Man weiß auch, dass die Strompreise real ungefähr gleich hoch sind wie 1998. Die Veränderungen innerhalb der Kostenstruktur haben sich durch gesunkene Netzent­gelte ergeben, die die Netzbetreiber und der Regulator sozusagen herbeigeführt haben, aber das wurde natürlich durch die gestiegenen Großhandelspreise und die Erzeugungskosten wieder aufgefettet.

Wir wissen natürlich, dass die Primärenergie bei den Erzeugungskosten sehr stark von den Brennstoffkosten abhängig ist, weil wir in Europa insgesamt noch sehr hohe Anteile an Gaskraftwerken und an Kohlekraftwerken haben. In dieser jetzt von Kearney präsentierten Studie sehen wir, dass von August 2004 bis Dezember 2007 die Preise im Erdgasbereich um 19 Prozent, bei Kohle um 11 Prozent und bei Rohöl sogar um 22 Prozent die Strompreise beeinflusst haben.

Wir reden hier natürlich von einem Bereich, der nicht unbedingt ein großer, sehr markt­durchdrungener Bereich ist, sondern wir wissen, dass uns Oligopole und die Wett­bewerbsproblematik auf diesem Markt große Probleme bereiten, die Preisentwicklung unter Kontrolle zu behalten, weswegen es eine Forderung unseres Justizsprechers an die Wettbewerbsbehörde gibt, hier tätig zu werden. Wir wissen und wir sehen aber


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