Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 144

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Becher mit 3 Minuten freiwil­liger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.02.21

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die vorliegende Grundbuchs-Novelle wird gewähr­leistet, dass auf modernster technologischer Basis ein optimales Zusammenwirken von Grundbuch-, Digital- und Urkundenarchiv, Kataster, Adressregister sowie der Verfah­rensautomation der Justiz- und Vermessungsämter erfolgt.

Dadurch kann eine Verbesserung des Grundbuch- und Vermessungsrechtes erwartet werden. Als zentrale Maßnahme sei das Vermessungsgesetz erwähnt, weil hier legistische Maßnahmen umgesetzt werden, die für die Implementierung der tech­nologisch erneuerten Grundstücksdatenbank und der damit verbundenen Verfahrens­abläufe erforderlich sind.

Eine sehr wichtige Neuerung ist künftig, dass ausschließlich eine automationsunter­stützte Einbringung von Plänen bei den Vermessungsbehörden sowie der Entfall der bisherig verpflichtenden zusätzlichen Vorlage beim Grundbuch vorgesehen sind.

Mehrere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen werden sicherstellen, dass die Frist für die grundbücherliche Durchführung eines Planes erheblich reduziert werden kann. Das Geschäftsregister wird als neuer Bestandteil, nämlich als ein elektronisch geführtes zentrales Register der Behörden eingerichtet, wo alle katasterrelevanten Urkunden im Sinne eines Langzeitarchivs auch gespeichert werden.

Gemeinden und andere Behörden beziehungsweise Vermessungsbefugte werden zukünftig Veränderungen bei Grundstücken frühzeitig erkennen, und nach Vorliegen des Grundbuchbeschlusses wird die Veränderung auch als gültiger Katasterstand dargestellt und öffentlich zugänglich sein.

Mit der Verabschiedung dieser Regierungsvorlage ergeben sich durch bestimmte Verwaltungsvereinfachungen auch sehr positive Entlastungseffekte für die Bürger und Unternehmer. Als Standardkostenmodell sind 170 000 € genannt.

Dieser technischen und durchaus sehr wichtigen Materie für den Wirtschaftsstandort Österreich und für die Bürger, die auch zu einer ressortübergreifenden Zusam­menarbeit geführt hat, werden wir sehr gerne unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.05.00

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Justizminis­terin! Meine Vorrednerin hat das Gesetz schon sehr trefflich charakterisiert. Meine Anerkennung gilt vor allem auch der Fähigkeit des Bundesministeriums für Justiz, immerhin drei Ressorts, die zuständig waren – dann noch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und das Bundesrechenzentrum –, auf einen Nenner zu bringen, um diese Gesetzesnovelle zu schaffen. Es sind immerhin, so glaube ich, sieben Gesetze, die jetzt unter diesem Mantelgesetz zusammengefasst sind und anzupassen waren. Das ist eine bemerkenswerte Leistung, auch das Ergebnis ist bemerkenswert.

Es wird nicht nur eine grundlegende technologische Erneuerung des Grundbuches herbeigeführt und damit eine entsprechende Verbesserung einhergehen, sondern es ist vor allem neben der Modernisierung der Aspekt der Verwaltungsvereinfachung


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite