Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 145

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besonders herauszustreichen. Ich möchte das jedenfalls tun, denn wenn – und das wurde schon erwähnt – allein durch die Streichung von bestehenden Informations­verpflichtungen künftig rund 170 000 € per anno einzusparen sind, so ist das schon eine erhebliche Entlastung. Es erfüllt mich auch mit einem gewissen Mut, doch noch daran zu glauben, dass wir in der Verwaltungsvereinfachung, die wir uns vorgenom­men haben, tatsächlich das Ziel, 25 Prozent einzusparen, erreichen können, wenn sich ein Minister wirklich dieser Aufgabe verschreibt und seine Beamten bereit sind, die Ärmel hochzukrempeln. Das ist hier geschehen – somit ein wirklich ermutigendes Beispiel,

Was mich auch freut – und ich nehme an, das werden auch noch Nachredner hervorheben –, ist, dass dieses Gesetz einen breiten Konsens gefunden hat. Es sind ja schon im Justizausschuss die unterschiedlichen Berufsgruppen, die besonders betroffen sind, Anwälte, Notare, vertreten gewesen und haben dort ihre Zustimmung gegeben.

Das Ganze war auch eine Diskussion mit der Kreditwirtschaft wegen der Pfand­bestellung, aber auch da hat man eine sehr gute Lösung gefunden. Also: rundherum Anerkennung und Lob für das Justizministerium und die beteiligten Beamten.

Wenn Sie uns – und das darf ich abschließend anmerken – auch Anlass geben, künftig Lob und Anerkennung bei anderen Materien dieser Art aussprechen zu dürfen, wie etwa bei der Gruppenklage, dann würde mich das sehr freuen. (Heiterkeit bei Bundes­ministerin Dr. Berger.)

Wir werden diesen Materien heute natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hradecsni mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung zu Wort. – Bitte.

 


14.08.03

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja, auch wir begrüßen die vorliegende Grundbuchs-Novelle, denn die Umstellung auf eine elektronische Grundstücks­daten­bank – das wurde schon von meinen VorrednerInnen angesprochen – entspricht ein­deutig den heutigen Erfordernissen.

Ich möchte aber gerne in diesem Zusammenhang einen mir sehr wichtigen Punkt, und zwar folgenden ansprechen, dass die Angaben über die Flächenausmaße im Grund­buch aus dem Grundsteuerkataster entnommen sind und in den Grundbuchsauszügen bloß wiedergegeben werden. Und genau diese Flächenangaben im Grundsteuer­kataster genießen ein sehr hohes Vertrauen in der Bevölkerung und werden dann auch als Grundlage für die Kaufpreisermittlung herangezogen.

Dass jedoch genau diese Angaben im Grundsteuerkataster bis zu 20 Prozent von der Natur abweichen können, ist kaum bekannt. Das bedeutet aber letztendlich, dass der Käufer oder die Käuferin des Grundstücks oftmals erst im Nachhinein von der tat­sächlichen Größe ihres Grundstückes erfahren und dann eben zu Recht entsprechend verärgert sind, wenn sie eventuell für Quadratmeter bezahlt haben, die sie aber tatsächlich in der Natur gar nicht besitzen.

Das beruht darauf, dass der Grundsteuerkataster auf das 19. Jahrhundert zurück­zuführen ist, die Urvermessung im 19. Jahrhundert geht auf das Grundsteuerpatent von 1817 zurück. Da wurde die Fläche, das Land vermessen mit dem Ziel, Steuer­gerechtigkeit zu bekommen. Damals ging es primär um die landwirtschaftlichen Flächen, die Siedlungsgebiete waren vollkommen nebensächlich. Das wurde damals


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