Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 151

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Herzlichen Dank an alle, die am Zustandekommen dieser Gesetzesvorlage mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.24.46

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenige Gesetzesmaterien haben in letzter Zeit meiner Meinung nach eine so einhellige Zustimmung erfahren wie diese Grundbuchs-Novelle. Dabei gab es im Vorfeld, soweit ich informiert bin, durchaus einige Diskussionen über die Ausweitung von Kompetenzen, über die Beschränkung von Laufzeiten und dergleichen mehr. Aber all das konnte ausgeräumt werden.

Wie schon mehrfach gesagt, bringt diese Novelle die notwendige technologische Anpassung und ein noch besseres Zusammenwirken von Grundbuch, Urkundenarchiv und den Vermessungsämtern. Vor allem bringt sie auch verbesserte Abfrage­möglichkeiten und die beschleunigte Abwicklung von Verfahren.

Persönlich ist es mir wichtig, dass der Zeitraum von zwei Jahren, der von der Erstellung eines Teilungsplanes bis zur grundbücherlichen Einverleibung verbleibt, gewahrt bleibt, weil damit auch die Dispositionsmöglichkeiten für den Antragsteller entsprechend gewahrt bleiben.

Wichtig und sehr positiv ist auch, meine ich, dass es künftig möglich ist, dann, wenn bei einem Antrag formal etwas vergessen wurde, das innerhalb einer Woche nachzubessern. Der Antrag muss nicht ganz einfach zurückgewiesen werden, sondern das kann jetzt eben im Zuge der Verbesserung des Gesetzes repariert werden.

Jedenfalls – und ich glaube, das können wir einhellig feststellen – ist mit dieser Novelle sichergestellt, dass das wirklich europaweit vorbildliche Arbeiten und die Zusam­menarbeit zwischen den Grundbüchern und den Vermessungsämtern, die, wie gesagt, eine Spitzenstellung innerhalb Europas einnehmen, auch weiterhin gewahrt bleiben. – Insofern herzlichen Dank an alle, die daran mitgearbeitet haben. Ich hoffe, dass wir hier wirklich ein gutes Werk auch für die Zukunft getan haben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Praßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.54

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Änderung des Grundbuchsgesetzes und einer Reihe weiterer Gesetzesänderungen machen wir einen sehr großen Schritt in die richtige Richtung der Modernisierung.

Weiters werden gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Grundbuchs- und des Vermessungsrechtes in die Wege geleitet.

Um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen und der stetig wachsenden Anforderung der Wirtschaft, aber auch der öffentlichen Verwaltung zu entsprechen, hat Justitia bestmöglich ein Gesetz in Angriff genommen. Dafür ist der Frau Justiz­ministerin und den zuständigen Beamten sehr zu danken.

Meine Damen und Herren! Auch der Vorredner von der FPÖ, Herr Dr. Fichtenbauer, hat bestätigt, dass wir im Grundbuch ein sehr gutes Zahlenmaterial zur Verfügung haben, das sich europaweit sehen lassen kann. Ich habe auch in meinem Heimatbezirk


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