Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 152

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miterleben dürfen, bei einer sehr, sehr großen Flurbereinigung, dass sich das Grund­buch auf diese Unterlagen durchaus verlassen kann, was eine große Hilfe bei solchen Bereinigungsverfahren ist.

Welche Änderungen werden noch vorgenommen? – Die elektronische Umschreibung zum Beispiel oder die Auflösung des Eisenbahnbuches, elektronische Einbücherung, Änderung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und mehr. Vielleicht eine davon heraus­nehmend: die Auflösung des Eisenbahnbuches. Die elektronische Umschreibung die­ses Eisenbahnbuches wird dazu benutzt, dass an und für sich die eingetragenen Grundstücke in das Grundbuch der jeweiligen Katastralgemeinde übertragen werden und trotzdem aber auch die Eisenbahn wiederum das Recht auf ihre Eisenbahn­einlagen geltend machen kann.

Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren: Es ist gut, dieses Gesetz zu beschließen, weil es letztendlich der Bevölkerung dient. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Berger. – Bitte.

 


14.29.18

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Dank an alle Rednerinnen und Redner, die sich mit unserem Gesetz sehr ausführlich auseinander­gesetzt haben; es ist technisch ja eine etwas komplizierte Materie. Aber insbesondere jene, die angedeutet haben, dass sie selbst aus der Kommunalpolitik kommen, wissen, wie wichtig ein modernes Grundbuchsverfahren und eine moderne Grundstücksdaten­bank tatsächlich sind. Also vielen Dank für die Anerkennung.

Herr Abgeordneter Ikrath hat gemeint, er könnte oder will auch gerne schon einem Bundesgesetz über die Einführung einer Gruppenklage zustimmen. – Der Entwurf des Justizministeriums ist fertig. Wenn Sie zustimmen wollen, können wir das jederzeit sehr schnell auch in diesem Haus zur Beratung bringen.

Ich möchte auch ausdrücklich den Initiativantrag unterstützen. Wir werden diesen Initiativantrag hinsichtlich der Hinweise, die für die Personen, die sich einen Grund­buchsauszug geben lassen, nützlich sind, auch gerne umsetzen. Ich bitte um Verständnis für die Einschränkung, dass ich das für den Kataster nicht übernehmen konnte – mangels Zuständigkeit für diesen Bereich.

Es stimmt auch, dass die österreichische Grundstücksdatenbank und der hohe Grad an Elektronisierung, den wir sowohl beim Grundbuch als auch beim Firmenbuch mittlerweile haben, international wirklich zu einem Vorzeigeprojekt geworden sind und wir sehr, sehr viele Anfragen aus anderen Ländern bekommen, ihnen beim Aufbau ähnlicher Systeme behilflich zu sein.

Ich gehe gerne der Frage nach, ob die Inhaber von Staatsbürgerschaftsnachweisen und von österreichischen Reisepässen tatsächlich identisch sind. Mir wurde gesagt, es gibt hier einige Unterschiede, aber diesen Vorschlag werden wir sicher aufnehmen.

Die Gebührenfreiheit für die Gemeinden wurde ebenfalls angesprochen. Ich denke, wir schaffen – und das wurde hier auch gewürdigt – für die Gemeinden einiges an Entlastung durch dieses Gesetz. So weit, dass ich den Gemeinden Gebührenfreiheit einräumen kann, kann es leider nicht gehen, weil gerade die Einnahmen aus dem Grundbuch für das Funktionieren der Justiz sehr wichtig sind. Für unsere Unabhängig­keit ist es sehr, sehr wichtig, dass wir einen hohen Anteil an Eigeneinnahmen haben.


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