Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 153

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Hier spielt insbesondere das Grundbuch eine große Rolle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 582 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Hradecsni, Jarolim, Donnerbauer, Darmann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flächenangaben bei elektronischen Grund­buchsauszügen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. (E 76.)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 583 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.33.496. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (555 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justizbetreuungs­agentur (Justizbetreuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundes­gesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Kranken­pflege­gesetz – GuKG) sowie das Bundesgesetz über die Regelung der geho­benen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert werden (584 d.B.)

 


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