Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 155

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Was wird noch passieren? Wir werden zwei Kategorien von Angestellten in den Justizanstalten haben. Die einen – das werden die Justizwachebeamten sein – sind öffentlich bedienstet, die anderen – das werden dann die Externen sein – werden das Fachpersonal sein. Das wird zu einer Hierarchisierung führen, die wir alle nicht wollen.

Es stellen sich auch noch ganz andere Fragen bei solchen Ausgliederungen, so zum Beispiel die Frage der parlamentarischen Kontrolle. Können wir so eine Justiz­betreuungsagentur überhaupt parlamentarisch kontrollieren? – Ich fürchte nein. Parla­men­tarische Anfragen werden dann abgeschmettert werden, und es wird der Verweis kommen: Das fällt nicht in den Vollzugsbereich der Bundesministerin.

Das Hauptargument, das immer wieder gebracht wird: Da geht es nur um einen kleinen Bereich, nämlich um den Maßnahmenvollzug!, ist nicht richtig. Es stimmt, dass im Moment der Maßnahmenvollzug finanziell äußerst unvorteilhaft organisiert ist, aber das kann man ändern. Das könnte man ändern, indem man Vertragsbedienstete dafür einsetzt. Das wäre genauso billig – das sagen Sie selbst –, wahrscheinlich noch billiger, weil die Overheadkosten wegfallen, aber man tut es nicht, weil es die dafür notwendigen Planstellen nicht gibt.

Damit bin ich wieder beim Etikettenschwindel, und deswegen stimmen wir dagegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.39.05

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Steinhauser! Warum denn jetzt diese Justizbetreuungsagentur? – Sie wissen genau, dass sich der große Anstieg bei den Unterbringungen innerhalb der letzten Jahre auf den österreichischen Maßnahmenvollzug sehr belastend ausgewirkt hat. Weil die Belagskapazitäten der Sonderanstalten des Maßnahmenvollzugs, nämlich in Göllersdorf und Wien-Mittersteig, nicht mehr ausreichen, hat man eben auf psychiatrische Krankenanstalten, auf psychiatrische Abteilungen in allgemeinen öffent­lichen Krankenanstalten zurückgreifen müssen. Das bedeutete eine Erhöhung der finanziellen Belastung für die Versorgung der forensischen Patienten in den öffent­lichen Krankenanstalten um ein Dreifaches: Waren im Jahr 2000 noch 10 Millionen € für diese Ausgaben notwendig, sind die Kosten dafür im Jahr 2007 auf 30 Millionen € gestiegen.

Der durchschnittliche Tagsatz in öffentlichen Krankenanstalten beträgt für stationär Untergebrachte rund 400 €, während in der Justizanstalt Göllersdorf zum Beispiel die Kosten für die Betreuung ungefähr die Hälfte betragen. Da gibt es also einen Riesen­unterschied!

Wenn ausgabenseitig diese Entwicklung dadurch zu einem großen Ungleichgewicht geführt hat – und Sie wissen auch, dass für zirka 12 bis 14 Prozent der Insassen der Strafgefangenenhäuser acht Prozent des Budgets ausgegeben werden mussten –, dann ist es auch eine Ungleichbehandlung zwischen den Strafgefangenen.

Warum will man jetzt ausgliedern? – Weil es dann, wie schon ausgeführt, wesentlich kostengünstiger ist, den Maßnahmenvollzug durchzuführen. Die Kostensenkung ist einer der Gründe, warum das gemacht wird.

Es wurde schon gesagt, dass es durch die Zunahme bei den Häftlingen beziehungs­weise durch die Steigerung der Häftlingszahlen zu Ausgliederungen gekommen ist. Wir wissen in diesem Zusammenhang, dass zirka 200 Verträge mit Ärztinnen und Ärzten abgeschlossen werden mussten. Und das ist schon ein gewisser Wildwuchs. Daher ist


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