Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 156

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diese justizeigene Betreuungsagentur nicht nur notwendig, sondern auch ein wichtiger Schritt.

Nun noch zum Leistungsspektrum, das diese Agentur abdecken soll. Sie ist zuständig für die medizinische Versorgung, für die Psychotherapie, für die soziale Betreuung, für die psychologische Betreuung, für die arbeitstherapeutische Betreuung und auch für die Beratung des Justizressorts in Fragen des Betreuungsmanagements und der Rückfallprophylaxe, die auch eine notwendige Maßnahme ist.

Nun zur Kritik, dies werde zu einer Privatisierung führen. – Es bleibt sehr wohl so, dass das Justizwachepersonal beziehungsweise auch das Sicherheitspersonal weiterhin öffentlich und hoheitlich organisiert sind. Und das ist in einem Rechtsstaat etwas sehr Notwendiges und Wichtiges: dass das Betreuungspersonal zwar privat organisiert wird, dass das aber sehr wohl in einer Rechtsform geschieht, die vom Rechnungshof dann geprüft werden kann, was notwendig und wichtig ist. – Auch das muss dazugesagt werden.

Jetzt reden wir auch einmal von dem dadurch zu erwartenden Kosteneinsparungs­potential! – 2009 sollen nämlich 2 Millionen € weniger für gleich gute Betreuung ausge­geben werden. Und für das Jahr 2010 wird geschätzt, dass dann rund 8 Millionen € Einsparungspotential pro Jahr vorhanden sind. Dieses Geld brauchen wir dringend, um in den verschiedenen Justizanstalten all das wieder einzuführen, was notwendig ist, um den Vollzug so zu gestalten, wie wir ihn uns wünschen, nämlich dass eine gewisse Resozialisierbarkeit möglich ist. Das ist etwas Wichtiges und Notwendiges.

Ich kann Ihnen versichern, Herr Steinhauser: Es wird mit dieser Maßnahme nicht einer Privatisierung des Strafvollzuges das Wort geredet, sondern es geht um eine effiziente Maßnahme, bei welcher es darum geht, einerseits Kosten zu sparen, aber andererseits trotzdem das Ziel entsprechend zu verfolgen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Donnerbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.44.01

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon sehr klar und sehr umfassend erläutert, was die Hintergründe der Einführung der Justizbetreuungsagentur sind und was letztlich auch der ganz konkrete Nutzen für das Budget insgesamt und auch für die Betreuung von Straf­gefangenen durch dieselbe sein wird. Dem kann ich mich vollinhaltlich anschließen.

Ich möchte nur noch einige Klarstellungen vornehmen und auch zusätzliche Infor­mationen geben.

Erstens: Herr Kollege Steinhauser, die Einführung der Justizbetreuungsagentur stellt keine Privatisierung dar, wie Sie im Justizausschuss gesagt beziehungsweise argumentiert haben. Es ist auch nicht ein erster Schritt zu einer Privatisierung, sondern es ist eindeutig eine Ausgliederung, aber eine, die hundertprozentig auch in die Verantwortung der Bundesregierung und des Parlaments fällt.

Es gab im Vorfeld gegenüber dem Begutachtungsentwurf durchaus – und zwar auch aus meiner Sicht – berechtigte Kritikpunkte. Daher bin ich froh, dass diese Kritikpunkte im Laufe der Gesetzeswerdung berücksichtigt wurden und der Beschluss im Justiz­ausschuss auch gewisse Anpassungen gebracht hat, so dass ich die Bedenken, die Sie hier nach wie vor artikulieren, nicht mehr teilen kann.

 


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