Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 157

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Was waren die Bedenken, denen wir mit dem Beschluss, den wir heute hier auf der Tagesordnung haben, Rechnung getragen haben?

Das ist einerseits der Umstand, dass hier eine Ausweitung auf alle Bereiche der Exekutive in der Justiz vorgenommen werden kann, also auch auf die Justizwache. Das wurde ursprünglich offen gehalten. Das war auch einer meiner Kritikpunkte. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Es ist, wie schon ausgeführt, beschränkt auf die Betreuung: auf die medizinische Betreuung, auf die sozialtherapeutische Betreuung und auf Therapien. – Das ist der eine Punkt.

Der nächste Punkt war die Frage der Kontrolle: der parlamentarischen Kontrolle, der Kontrolle des Rechnungshofes, der Kontrolle der Volksanwaltschaft. Auch das ist durch diesen Gesetzentwurf, so wie er heute zur Beschlussfassung auf dem Tisch des Hohen Hauses liegt, komplett klargestellt: dass hier diese Kontrolle möglich ist, dass das der staatlichen Verwaltung unterliegt.

Dritter Punkt: die Verantwortung der Frau Bundesministerin für Justiz für die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter der Justizbetreuungsagentur. – Auch dieser Punkt wurde ganz klar geregelt. Es gibt nun einen Weisungszusammenhang und auch einen Ver­antwortungszusammenhang mit einem obersten Organ, nämlich der Frau Bundes­ministerin.

Insgesamt kann ich sagen, dass wir in einer sehr guten, konstruktiven Arbeit verschie­denste Bedenken bezüglich des ursprünglichen Entwurfs, auch jene, die im Begut­achtungsverfahren vorgebracht wurden, berücksichtigt haben. Wir haben jetzt eine maßgeschneiderte Lösung, die auch das Problem, das vorher schon erläutert wurde, nämlich das der Kosten der Betreuung in Krankenhäusern, jedenfalls lösen kann und lösen wird. Daher kann ich, glaube ich, allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses nur empfehlen, heute diesem Entwurf die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 4 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.47.27

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das vorliegende Gesetz ist vernünftig, und es wird daher auch unsere Zustimmung finden. (Bravoruf des Abg. Pendl.) – „Bravo“ kann man bei mir immer sagen; das ist sehr vernünftig.

Es ist natürlich nicht so, wie Kollege Steinhauser es gesagt hat – der wird jetzt im Zuge dieser Debatte mehr zitiert als der Heilige Vater bei einer heiligen Messe –, dass mit diesem Gesetz – und dieses Bedenken ist schon strapaziös – ein erster Schritt zu einer Privatisierung des Strafvollzuges getan wird. Das ist, bitte, bei Gott nicht sichtbar, bei aller Skepsis. Es wird in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Bundes­buchhaltungsagentur verwiesen, mit der das Finanzministerium auch nicht privatisiert worden ist. Man weiß nicht, ob das nicht vernünftiger wäre in Anbetracht so mancher Vorhaben, die wir in diesem Haus erleiden müssen. Aber seine Kritik ist etwas überzogen.

Es wird wahrscheinlich niemals den Zustand geben, dass es mit dem Strafvollzug per se und mit all den Inhalten des Strafvollzuges nur Freude geben wird und dort alles eitel Wonne sein wird, sondern das wird immer auch eine Problemstelle sein. Und man wird immer nur versuchen können, asymptotisch das Günstigste nach Maßgabe der aktuellen Möglichkeiten zu tun.

 


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