Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 158

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Aber dass man, um zum gleichen Effekt zu kommen, die Kostensenkung, die trans­parent dargestellt worden ist, erreichen kann, ist doch nur eine äußerst unterstüt­zenswerte Maßnahme. Dass sich an der Verantwortung in diesem Bereich des Vollzuges im Sinne der Ministerverantwortlichkeit etwas ändern könnte oder würde, ist meines Erachtens auch nicht nachvollziehbar.

Summa summarum kann man sagen: Es ist pragmatisch, es ist richtig. Und wenn diese beiden Dinge zusammentreffen, soll man auch dem Gesetz die Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.50.09

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Es wurden bereits die Kernpunkte des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes erörtert. Wir haben bereits im Rahmen der Debatte um die Artikel 15a-Vereinbarung bezüglich der Krankenbetreuungskosten für Häftlinge die Problematik der stetig steigenden Kosten in diesem Bereich vor allem aufgrund der Tatsache, dass die öffentlichen Krankenanstalten für die Betreuung auch die Privattarife verrechnen, diskutiert. In diesem Bereich musste eine Lösung gefunden werden, und ich glaube, dass es wirklich ein mehr als nur tauglicher Ansatz ist, die Justizbetreuungsagentur durch dieses Gesetz zu etablieren.

Wenn man bedenkt, dass im Maßnahmenvollzug ein in justizeigenen Einrichtungen Betreuter zirka 200 bis 300 € pro Tag und Person an Kosten verursacht und in den öffentlichen Krankenanstalten die gleiche Betreuung im Extremfall über 500 € pro Tag und pro Person kosten würde, dann ist es ganz klar, dass der Weg nur in die Richtung gehen kann, dass diese erhebliche Differenz zwischen der Betreuung durch justiz­eigene Einrichtungen, eben durch die Justizbetreuungsagentur, und der Betreuung in öffentlichen Krankenanstalten unbedingt zum Positiven genutzt werden muss und hier eine Sicherstellung einer kostenschonenden und trotzdem qualitativ hochwertigen Betreuung erreicht werden muss.

Hier geht es um Einsparungen von zirka 2 Millionen € im ersten Jahr und ab 2010 um gut 8 Millionen €. Das sind also keine kleinen Beträge, sondern wirklich wesentliche Einsparungen, die durch diese Maßnahme erreicht werden können. Und das halte ich auch für besonders wichtig: Es werden die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur sehr umfassend sein. Es werden beispielsweise eine psychiatrische Betreuung, eine psychotherapeutische Betreuung, eine medizinische, ja eine zahnmedizinische Be­treuung ermöglicht. Alle diese Bereiche werden hier abgedeckt.

Gegen das Bedenken der Grünen, dass damit jeglicher Einfluss des Staates auf diesen Bereich genommen wird, kann man mehrere Paragraphen dieses vorliegenden Gesetzes ins Treffen führen.

Zum Beispiel den § 18. – Es wird weiterhin ein Weisungsrecht der Bundesministerin für Justiz in diesem Bereich geben.

Oder den § 19. – Es wird eine Aufsichtspflicht des Bundesministeriums für Justiz geben.

Oder den § 26. – Es wird eine Kontrolle durch den Rechnungshof geben.

Des Weiteren gibt es das Recht des Justizministeriums, vier Aufsichtsräte zu nominieren, die der Geschäftsführung praktisch ständig auf die Finger schauen. Es gibt sogar eine Berichtspflicht. So kann jeder Aufsichtsrat einzeln verlangen, dass ein


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