Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 159

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Bericht zu erstatten ist. Das heißt, hier ist weiterhin eine wirklich starke Verwurzelung mit dem Justizministerium gegeben.

Daher können die Bedenken der Grünen auch von unserer Seite nicht mitgetragen werden, womit auch unsere Zustimmung für dieses Justizbetreuungsagentur-Gesetz gegeben ist. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es ist nun Frau Bundesministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. Ich erteile es hiermit.

 


14.53.34

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Darf ich zunächst feststellen, dass wir im Strafvollzug enorme Personalprobleme haben. Ich habe schon öfter die Gelegenheit gehabt, in diesem Hohen Haus darüber zu berichten. Das hat mit den stark steigenden Insassenzahlen zu tun, insbesondere im Maßnahmenvollzug, denen in den letzten Jahren nicht Rechnung getragen worden ist, weder auf dem Personalsektor noch auf dem baulichen Sektor.

Ich habe mich dann bemüht, bei den Planstellenverhandlungen für das Budget 2007/2008 insbesondere für den Strafvollzug zusätzliche Planstellen zu bekommen. Ich habe sie bekommen (Beifall der Abg. Mag. Wurm sowie Bravoruf des Abg. Pendl), ich bin dafür auch sehr dankbar, aber es war – das muss ich so sagen – nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Ich möchte nicht in die Verlegenheit kommen, hier nur zu jammern und auf die nächsten Planstellenverhandlungen zu verweisen. Mir ist klar, wie beschränkt die Mög­lichkeiten des Bundeskanzleramts und des Finanzministeriums sind, wenn wir die allgemeinen Vorgaben, die wir uns gemeinsam gesetzt haben, auch einhalten wollen. Deshalb war Fantasie gefragt, und ein Produkt dieser Fantasie ist eben die Justiz­betreuungsagentur.

Ich darf noch zusätzlich einige Argumente anführen, die dafür ins Treffen zu führen sind, dass es sich hier bei weitem um keine Privatisierung handelt. Die Personal­situation hat unter anderem bisher schon dazu geführt, dass sehr viele Fremd­leis­tungen im Strafvollzug vergeben werden mussten. Wir haben derzeit zirka 270 Ver­träge mit Personen, die Leistungen für den Strafvollzug erbringen, und zwar auch im Bereich der medizinischen Versorgung, der krankenpflegerischen Versorgung und in vergleichbaren Bereichen.

Wir werden bei dem Personal, das wir über die Justizbetreuungsagentur anstellen wollen, sehr genau darauf achten – und die Grundlagen dafür sind gelegt –, dass sie in den jeweiligen Anstalten gut integriert arbeiten, und dafür sorgen, dass sie, soweit das rechtlich geht – der Unterschied ist im Wesentlichen nur der formal unterschiedliche Arbeitgeber –, wirklich vollkommen gleichberechtigt in diese Anstalten auch integriert sind.

Wir werden diese Personen nicht an andere Institutionen verleihen. Wir treten nicht als Arbeitsleihfirma auf, schicken also die bei uns angestellten Personen nicht zu anderen Arbeitgebern. Die Leitungsfunktionen für die einzelnen Betreuungsdienste und selbst­verständlich auch die Leitungen der Anstalten selbst werden weiterhin Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes vorbehalten sein.

Auf die steigenden Kosten wurde schon hingewiesen. Wir mussten darauf reagieren, und wir können tatsächlich gleichzeitig bessere – und es wird ja auch oft der Vorwurf im Zuge von Privatisierungen erhoben, dass es zu weniger anspruchsvollen Dienst­leistungen kommt – und kostengünstigere Betreuung bei den Maßnahmenpatienten mit dieser Lösung vorsehen. Davon bin ich überzeugt.

 


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