Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 160

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Unser Plan ist es, zwei neue kleinere Anstalten zu bauen, um eben die Eigen­ver­sorgung wieder zu verbessern: in Asten in Oberösterreich und in Wien im 3. Bezirk. Und den Zusatzbedarf – und nur den Zusatzbedarf! –, den wir für diese Anstalten brauchen, werden wir über diese Justizbetreuungsagentur organisieren. Wir rechnen damit, dass wir für die Anstalt in Asten zirka 60 Personen über diese Justizbetreuungs­agentur aufnehmen werden.

Ein weiteres Argument: Die Justizbetreuungsagentur ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wird das Bundeswappen führen. Das heißt, die Unterscheidungen zum sonstigen hoheitlichen Tätigwerden des Bundes sind sehr, sehr gering.

Ich danke allen, die sich bemüht haben, zu einer Lösung der Personalproblematik im Strafvollzug mit beizutragen, und die sich mit diesem Gesetz so ausführlich aus­einandergesetzt haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf des Abg. Pendl.)

14.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Stadlbauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. Das geht sich noch bis 15 Uhr, bis zur Unterbrechung der Sitzung, aus. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.58.10

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wenn wir seit mehreren Jahren feststellen müssen, dass es eine kontinuierliche Steigerung des finanziellen Aufwands im Maßnahmenvollzug für externe medizinische Versorgungsleistungen gibt, und wenn wir gleichzeitig sehen, dass es an Planstellen für Psychologen, Psychologinnen, in der Sozialarbeit und beim medizinischen Personal fehlt, dann ist eben Handlungsbedarf gegeben. Ich war selbst lange Zeit Mitglied in der Strafvollzugskommission in Oberösterreich, die die Aufgabe hat, die Situation in den Justizanstalten zu beobachten, und bei fast jedem Besuch war zu hören, dass das größte Problem ist, dass Personal fehlt beziehungsweise dass zu wenig Kapazitäten beim Personal vorhanden sind, und zwar vor allem im psychologischen, sozialen und medizinischen Bereich.

Tatsache ist, dass der Finanzminister die Zahl der Planstellen nicht erhöht, obwohl es erhöhten Handlungsbedarf gibt. Ich finde, dass Frau Ministerin Berger hier eine äußerst kreative Vorgangsweise gewählt hat.

Jetzt kritisieren die Grünen dieses Gesetz als Privatisierung, aber das ist es nicht – abgesehen davon, dass nicht die Exekutive ausgelagert wird; Frau Ministerin Berger hat ja darauf bereits hingewiesen –, ich finde, es ist genau das Gegenteil davon, denn die Leistungen zur Behandlung, Pflege, Erziehung und Betreuung von Insassen von Strafanstalten mussten bis jetzt zugekauft werden, und neben dem erhöhten finan­ziellen Bedarf waren die Personen in diesen Bereichen auch eher prekär beschäftigt, doch jetzt wird es zusätzliche Beschäftigte in der Justizbetreuungsagentur geben, jetzt werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Für mich ist das sogar eine Art Repri­vatisierung.

Ein weiteres Zukaufen hätte zu einer weiteren Kostenexplosion geführt, und zum ande­ren wäre die Situation der Häftlinge auch dramatisch verschlechtert worden.

Das alles übersehen die Grünen in ihrer Argumentation, und sie legen vor allem auch keine Alternative und keinen Lösungsansatz vor.

Dieses Gesetz beinhaltet in Wirklichkeit eine politische Formel, die wir gerne weit öfter sehen würden, nämlich: Mehr Personal plus weniger Geld bedeutet bessere Betreuung in den Justizanstalten. Durch die Errichtung der Justizbetreuungsagentur ist eine nach­haltige Verbesserung für die Betreuung der Häftlinge gegeben, und darum können wir


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