Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 180

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Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. ... Nein, Moment! Frau Abgeordnete Dr. Karl ist hier. (Zwischenrufe bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.) Ich habe den Namen noch nicht ganz ausgesprochen. So, passt.

2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.16.56

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt etwas außer Atem, aber es geht, glaube ich, schon.

Kollege Donnerbauer hat bereits angesprochen, dass es Bedenken gegen den Begut­achtungsentwurf gegeben hat. So wurde etwa der Vorwurf eines Etikettenschwindels erhoben. Die Kosten würden weiter entstehen und auch die Aufgaben blieben gleich, die Arbeit werde jedoch nicht mehr von Bundesbediensteten, sondern von Privat­angestellten ausgeübt. Dabei ist aus dem Begutachtungsentwurf, der vorgelegt worden ist, ja gar nicht klar hervorgegangen, dass es sich tatsächlich um Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes handelt. Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat sich daher zu Recht die Frage gestellt, ob für die Bediensteten dieser Justiz­betreuungsagentur das Dienstrecht – und dabei ist es um das Vertragsbediensteten­gesetz gegangen – oder das Angestelltengesetz zur Anwendung gelangen soll.

Die Anregung des Wirtschaftsministeriums, hier für Klarheit zu sorgen, wurde vom Justizministerium aufgegriffen. Nunmehr ist ausdrücklich geregelt, dass das Angestell­tengesetz und die übrigen für private Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Rechts­vorschriften anzuwenden sind.

Als juristische Person des öffentlichen Rechts ist die Justizbetreuungsagentur gemäß § 7 des Arbeitsverfassungsgesetzes auch kollektivvertragsfähig und kann sogenannte Firmenkollektivverträge abschließen. Nach § 22 des vorliegenden Gesetzes hat die Geschäftsführung unverzüglich die notwendigen Verhandlungen zum Abschluss eines Kollektivvertrags zu führen.

Der Anregung der Bundesarbeitskammer, eine gesetzliche Verpflichtung vorzusehen, einen Kollektivvertrag auch tatsächlich, und zwar auch innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen, wurde damit nur teilweise entsprochen. Als Vorbild hätte hier sowohl das Bundesstatistikgesetz als auch das Buchhaltungsagenturgesetz dienen können. Beide legen nämlich für die eingeforderten Kollektivvertragsverhandlungen jeweils ein konkretes Datum als Abschlussziel fest. Es ist schade, dass eine solche konkrete Regelung im vorliegenden Gesetzentwurf nicht enthalten ist. Das ändert aber meines Erachtens nichts daran, dass diesem Gesetz die Zustimmung zu erteilen ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.19.52

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Wir alle wissen, dass der Maßnahmenvollzug in den letzten Jahren von großen Aufwandssteigerungen im Bereich der medizinischen Be­treuung und der Versorgungsleistungen gekennzeichnet war und dass alle Versuche, die Situation zu verbessern, immer nur kurzfristig wirksam waren und eigentlich keine dauernde Entlastung gebracht haben. Es ist daher eine durchaus hervorragende Idee, zu versuchen, über eine Bundesagentur jene Leistungen, die Krankheits- und Pflege- beziehungsweise andere Dienste betreffen, eben in diese Agentur auszulagern.

 


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