Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 214

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Haidlmayr, Zwerschitz, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (571 dB) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeits­marktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgelt­sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsge­setz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarkt­förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden (505 dB)

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Art. 1 Z. 10 werden in § 19c Abs. 1 folgende Ziffern 8 und 9 angefügt:

„8. Förderung der Ausbildung von Lehrlingen mit Behinderungen, sowie  Zusatz­ausbildungen von Lehrlingen mit Behinderung.

9. Förderung für Betriebe deren Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung oder gutem Erfolg abschließen.“

Begründung

Lehrlinge mit Behinderung, insbesondere Lehrlinge mit intellektueller Behinderung haben leider nach wie vor Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt integriert zu werden. Um dem entgegenzuwirken, braucht es verstärkte Anreize für Unternehmen, Betroffene eine Lehrlingsausbildung zu ermöglichen. Um die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser Tatsache zu betonen, ist eine demonstrative Aufnahme dieses Förderungs­zweckes in § 19c notwendig.

Über die Förderung besonders guter Lehrabschlussprüfungen von Lehrlingen sollen Anreize für ausbildende Betriebe geschaffen werden, ihren Lehrlingen mehr Lernzeiten und gute Lernmodelle zur Verfügung zu stellen. Wenn die Lehrbetriebe am guten Erfolg ihrer Lehrlinge partizipieren können, wird es ihrerseits auch mehr Interesse und Motivation geben die Lehrlinge in ihrer Ausbildung besonders gut zu fördern.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mikesch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.44.16

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen! Vor allem meine Vorrednerin hat immer von „Lehrherren“ gesprochen. Ich glaube, diese Zeit ist lange vorbei. Wir haben heute Lehrberechtigte, die sehr wohl ihre soziale Aufgabe wahrnehmen und der Jugend eine Chance geben. Ich meine, das ist wirklich besonders zu würdigen.

Frau Kollegin Rudas, in den letzten Jahren, ab dem Jahr 2003, wurde sehr, sehr viel gemacht. Wir haben eine große Trendumkehr geschafft, als es darum ging, mehr Jugendlichen eine Chance zu geben. Wir haben mit dem Blum-Bonus Hervorragendes erreicht, und dieser erfolgreiche Weg wird nunmehr fortgesetzt.

 


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