Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 213

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dem das Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungs­gesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeits­gesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförde­rungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebs­pensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden (505 dB)

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Art. 1 Z. 10 werden in § 19c Abs. 1 folgende Ziffern 8 und 9 angefügt:

„8. Förderung der Ausbildung von Lehrlingen mit Behinderungen, sowie Zusatz­ausbildungen von Lehrlingen mit Behinderung.

9. Förderung für Betriebe deren Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung oder gutem Erfolg abschließen.“

*****

Was ich noch hinzufügen möchte – von wegen AMS, Arbeitsvermittlung und Aus­bildungsgarantie –: Es gibt derzeit nach wie vor nur ein Jugend-AMS, nämlich in Wien. Die Länder haben solche Spezialeinrichtungen leider noch immer nicht.

Ich würde herzlich ersuchen, darauf hinzuwirken, dass das AMS weitere solche spezialisierte Stellen einrichtet, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Lehrlinge, die Jugendlichen möglichst gut beraten werden, dass ihnen möglichst viele speziell ausgebildete AMS-MitarbeiterInnen zur Verfügung stehen.

Was mir auch sehr wichtig ist bei den überbetrieblichen Ausbildungsstätten: Es ist ganz wichtig, dass diese Ausbildungsstätten, in die die Lehrlinge, die gekündigt wurden, deren Lehrstellenverhältnis aufgelöst wurde, verschoben werden, in denen sie ihre Arbeitsstätte finden, nicht nur einen Mindeststandard aufweisen, sondern wirklich sehr gute Ausbildungsstätten sind und nicht zum Auffangbecken für Gekündigte werden. Das wird man sich anschauen müssen.

Leider ist es so, dass wir zwar viele Zwecke haben, aber die genauen Richtlinien noch nicht. Insofern wird auch interessant werden – ich freue mich sehr über den Antrag des Kollegen Amon –, wie das mit den Kündigungen aussieht, wie oft gekündigt wurde, beziehungsweise ob es Betriebe gibt, die die Förderung nehmen und immer wieder beginnen auszubilden, aber im Endeffekt nicht die gesamte Ausbildung durchführen. Wir wissen, dass sehr viele von den Lehrstellenbetrieben sehr gute Arbeit leisten, aber eben leider nicht alle.

Im Übrigen werden wir ja sehen, ob die Zwecke die Mittel heiligen oder nicht. Wir wollen für die Jugendlichen hoffen, dass dieses Lehrlingspaket funktioniert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Zwerschitz einge­brachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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