Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 231

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Abschließend möchte ich noch auf ein Problem hinweisen, das mit dieser Regelung ein echtes Problem ist. Das ist ein stufenweiser Anstieg in der Belastung der Arbeitslosen­versicherungsbeiträge; an den Stufengrenzen kommt es zu verteilungspolitisch nicht schönen Effekten. Ich will Ihnen das jetzt nicht theoretisch erläutern, sondern an einem Beispiel darlegen.

Nehmen wir eine Beschäftigte im Lebensmittelhandel, eine Kassiererin! Sie arbeitet 20 Stunden, hat ein Bruttomonatseinkommen von 1 090 €. Netto verbleiben ihr heute 893 €. Sie möchte, weil sie mit dem Geld nicht auskommt, ihre Arbeitszeit auf 24 Stunden erhöhen. Das würde bedeuten, sie würde ein Einkommen von 1 350 € brutto beziehen, also netto 1 036 €. Der Einkommenszuwachs netto wäre 143 €.

Wie schaut das jetzt im Modell neu aus? Im Modell neu würden die 1 090 € 925 € netto bedeuten. Das wären um 32,7 € mehr als im jetzt vorherrschenden Modell. Bei 1 350 € ändert sich nichts, da bleibt es bei 1 036 €. – Aber! Im Modell neu verbleiben der Kassiererin im Lebensmittelhandel von ihrem Gesamtzuwachs jetzt nicht mehr 143 €, sondern nur mehr 110 €. Das heißt, der Zuwachs reduziert sich durch die Belastung an der Stufengrenze um 23 Prozent. Das heißt, von ihrer Gehaltserhöhung, die sie aus der Mehrbeschäftigung hat, bleiben ihr am Ende des Tages aufgrund der höheren Grenzabgabenbelastung an der Stufe um 23 Prozent weniger Geld als nach dem alten Modell.

Das ist ein tatsächliches Problem, und dieses Problem muss meiner Meinung nach im Zuge der nächsten Steuerreform gelöst werden, denn: Rechnen wir uns die Grenz­abgabenbelastung aus! Die Grenzabgabenbelastung beträgt für diese Kassiererin im Lebensmittelhandel 57,44 Prozent. Wenn Sie, meine Damen und Herren Abgeord­neten, oder Sie, Frau Staatssekretärin, eine Gehaltserhöhung haben, dann haben Sie nicht eine Grenzabgabenbelastung von 57,44 Prozent, sondern eine von 50 Prozent. – Finden Sie, dass das gerecht ist? Ich denke, hier besteht Handlungsbedarf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.41.47

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit kurz nutzen, um auf einen Punkt hin­zuweisen, den ich bereits im Ausschuss angesprochen habe. Prinzipiell begrüßen wir diese Regelung, aber es geht darum, dass die Befreiung vom Arbeitslosen­ver­sicherungsbeitrag nicht besteht für Einkommen unter 1 100 €, sondern sie besteht nur für Einkommen zwischen 349 € und 1 100 €. Menschen, die unter 349 € ver­dienen, kommen nicht in den Genuss dieser Regelung, weil sie von vornherein aus der Ver­sicherung ausgenommen sind.

Das ist das, was wir, was ich nicht akzeptiere. Wir haben jährlich steigenden Zuwachs bei den geringfügig Beschäftigten – und das sind nicht nur PensionistInnen –, und alle anderen ArbeitnehmerInnengruppen haben Interesse daran, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Es ist höchst an der Zeit, dass wir mit unserem Sozialversicherungssystem den veränderten Realitäten am Arbeitsmarkt entsprechen, dass wir Anpassungen vornehmen.

Ich stelle deshalb folgenden Antrag:

 


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