Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 245

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Musiktherapie ist in gewissen Bereichen sicher sehr erfolgreich. Was aber bei dem Gesetz sicherlich eine Lücke ist, ist die Finanzierung, die völlig offen ist. Ich glaube, es reicht nicht, etwas anzubieten, was sich die Menschen dann nicht leisten können. Und gerade jetzt, im Zuge eines Kassensanierungspaketes, wäre es sinnvoller gewesen, das mit einzubeziehen, um dieses ganze Gesetz auf eine solche Ebene zu stellen, dass es den Menschen auch zugute kommt.

Was wir hier machen, ist eine reine Paragraphenklauberei. Wir beschließen ein Gesetz, wir stellen eine Berufsgruppe, einen Berufsstand auf gesetzliche Füße. Wir geben aber den Menschen keine Möglichkeit dazu, sich das auch leisten zu können. Und vor dem Hintergrund dessen, dass die medizinische Versorgung ohnehin immer teurer wird und sich die Menschen bald den Arzt selbst bezahlen werden müssen, wäre es wichtig gewesen, auch eine Finanzierung dieser Musiktherapie mit zu ver­handeln. Das ist leider unterblieben. Dennoch werden wir dem Gesetz erst einmal zustimmen, hoffen aber schon sehr darauf, dass die Kostenübernahme in diesem Bereich in Bälde erfolgen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

19.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.25.11

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch wir stimmen dem vorliegenden Gesetz zu, einerseits weil die Wiener Schule der Musiktherapie eigentlich eine Vorreiterrolle auch in Europa immer hatte und nach wie vor hat und andererseits weil es dringend notwendig war, hier eine Regelung der beruflichen Ausübung zu schaffen. Durch diese Absicherung kommt es zu einer sinnvollen Ergänzung im Bereich des Gesundheitswesens.

Wichtig ist, wie ich glaube, dass die Leistungen und die Angebote der Musik­therapeuten und -therapeutinnen eine Unterstützung im Gesundheitssystem insgesamt sind. Meine Vorredner haben schon gesagt: vor allem auch für ältere Patientinnen und Patienten, aber auch besonders für Kinder, wo man nachweislich sieht, dass diese Form der Therapie wirkt.

Ich denke, es ist ganz notwendig, hier eine enge Zusammenarbeit mit den Ärzten zu pflegen, und dass diese Therapie in Absprache mit den Ärzten erfolgen soll, um den Einsatz der musiktherapeutischen Behandlung hochwertig und ganzheitlich im Sinne des Patienten sicherzustellen.

Für unsere Zustimmung war auch entscheidend, dass vor allem auch die im Ausland erworbenen Kenntnisse, also eine entsprechende Ausbildung gleichwertig anerkannt wird, ebenso wie die bisherigen Berufserfahrungen und die bisherige Fortbildung.

Was wir natürlich auch kritisch betrachten – und hier schließen wir uns der Kritik der Vorredner an –, ist, dass wirklich nicht nachvollziehbar ist, dass freiberuflich tätige Musiktherapeuten ihre Leistungen nicht als Kassenleistung für die Patienten ver­rechnen können. Ich ersuche Sie, Frau Bundesministerin, diesbezüglich wirklich rasch in Verhandlungen mit dem Hauptverband einzutreten und darauf zu drängen, dass es in diesem Bereich ein Angebot für die Patientinnen und Patienten gibt, das auch leistbar ist. Denn sonst ist das Gesetz leider Gottes nicht so viel wert, wie wir glauben, dass es notwendig wäre. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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