Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 246

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19.27.23

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie ist ja derzeit noch nicht gesetzlich geregelt, und es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass es ein ganz wichtiger Schlussstein im Reigen der angebotenen Therapien war und ist, hier eine gesetzliche Regelung und ein berufsrechtliches Fundament aufzubauen.

Es ist damit die Stellung dieser wesentlichen Therapierichtung auch richtig positioniert. Letztendlich hat die Gesellschaft diese Form der Therapie auch längst schon ange­nommen, und es gibt hier hervorragende Beispiele der therapeutischen Möglichkeiten in diesem Bereich.

Bei dieser Regierungsvorlage handelt es sich um ein Berufsgesetz, in welchem auch der musiktherapeutische Berufsvorbehalt dezidiert gesetzlich verankert wurde. Und es werden hier vor allem auch die Ausbildung sowie die Voraussetzungen der Berufs­ausübung und die Führung in der Musiktherapeutenliste klar geregelt.

Es ist aber auch wesentlich, dass hier die Übergangsbestimmungen jene Personen betreffen, die bereits jetzt in diesem Bereich tätig sind, und ich denke, dass wir hier auch der Möglichkeit der Anerkennung bisher abgelegter Ausbildungen einen ent­sprechend breiten Raum gelassen haben.

Die Präambel dieses Gesetzes wurde nicht durch die geschätzten Beamtinnen und Beamten des Ministeriums gemacht, sondern dem geht ein monatelanger Diskussions­prozess der Fachexpertinnen und Fachexperten und der Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten in einem eigens geschaffenen Beirat voraus. Das war die Einigung der Fachexpertinnen und Fachexperten, und ich denke, das muss man als solche auch anerkennen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass gerade die Musiktherapie vor allem im statio­nären Bereich nach einem Intensivstationsaufenthalt einen ganz, ganz wesentlichen Beitrag leistet und hier zu einem hohen Prozentsatz bereits finanziert wird.

Die nächsten Schritte sind zu gehen, und ich lade alle ein, daran mitzuarbeiten, dass wir hier natürlich im Gesamtbereich der Psychotherapie einen nächsten Schritt setzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag mit 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


19.30.06

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Es ist schon angeklungen: Mit dem vorliegenden Entwurf hat sozusagen das Gesetz mit der Realität gleichgezogen: Ein Beruf, der aus dem Spektrum der nichtärztlichen therapeutischen Gesundheitsberufe nicht mehr wegzu­denken ist, hat ein rechtliches Fundament bekommen.

Wir zum Beispiel in der Arbeit mit behinderten Menschen tätigen Berufsgruppen schätzen seit vielen Jahren die Arbeit der Musiktherapeutinnen und -therapeuten, und durch das neue Gesetz gibt es hier einheitliche und vor allem auch einschätzbare Ausbildungen, besonders was die Qualität betrifft. Das Angebot der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe wird somit bunter und vielfältiger, was den Bedürfnissen der Patienten entgegenkommt und das Gesundheitswesen an sich stärken sollte.

Erlauben Sie mir jedoch auch einige Sätze zu einer einheitlichen Regelung im Bereich der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe. Um unser exzellentes Gesundheits-


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