Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 244

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auch geschafft haben, hier ein eigenes Berufsgesetz zu schaffen, um vor allem zu verhindern, dass Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten ins umliegende euro­päische Ausland gehen, wo es bereits Berufsgesetze für diese Menschen gibt.

Erwin Rasinger hat es bereits gesagt: Musiktherapie wird vor allem angewandt bei Psychosen, bei Neurosen, aber vor allem auch bei Kindern, bei PatientInnen nach Schlaganfällen, bei der Rehabilitation und als Begleitung von Menschen, die mit fortschreitenden malignen Erkrankungen belastet sind.

Alles in allem ein richtiger Schritt, ein guter Schritt, vor allem wenn man weiß, dass die Wiener Schule der Musiktherapie jetzt endlich die Anerkennung auch in einem eigenen Berufsgesetz geschafft hat. (Beifall bei der SPÖ.)

19.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 2 Minuten Redezeit. – Kann auch kürzer sein.

 


19.21.38

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Gut. Also in 2 Minuten fange ich gar nicht an zu singen und auch nicht zu dirigieren.

Es ist ein gutes Gesetz, weil es eine große Lücke bei Gesundheitsberufen schließt und ein additives, ergänzendes Angebot zu anderen Therapien ist.

Ich glaube, wichtig ist, dass man sagt „ergänzend“, weil es einen Mosaikstein darstellt, der über Jahrzehnte de facto gefehlt hat, zumindest was seine Anerkennung betrifft.

Wenn man aber im Gesetzestext oder in den Erläuterungen liest, dass der Bedarf an freiberuflichen MusiktherapeutInnen das Fünffache des gegenwärtigen Ist-Standes beträgt, muss ich schon fragen, ob dieses Kassensanierungspaket jenen ausgebil­deten MusiktherapeutInnen ein Arbeitsfeld bieten wird, denn die jetzt schon bestehen­den Leistungsdefizite oder in Teilbereichen Mängel an Leistungsangeboten werden durch diese „Gesundheitsreform“ – unter Anführungszeichen – sozusagen nicht begradigt.

Die Erläuterungen sind allerdings nicht ganz unkritisch zu sehen, wenn es da heißt, dass Musik früher Magisches, Mystisches, Dämonisches bannen konnte. – Mag schon sein, aber ich möchte nicht gern Kranke und Krankheiten als „dämonisch“ und „magisch“ betrachten müssen. Und wenn Psychotherapie als Ersatz für fehlende Seelsorge bezeichnet wird, ist es wissenschaftlich auch nicht ganz super. Da dem Gesetz aber Dämonisches und auch Magisches fehlt, stimme ich ihm gerne zu. (Beifall bei den Grünen.)

19.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.23.24

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt wor­den, es ist dies ein gutes Gesetz, das hier eine Lücke schließt, ein Gesetz, das sicherlich Sinn macht, vor allem deshalb, weil es in Österreich bisher noch keine gesetzliche Regelung gegeben hat. Und wir sind dahin gehend auch sicherlich rich­tungsweisend. Ich glaube, wir sind eines der ersten Länder, das Musiktherapie auch anerkennt.

 


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