Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 255

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eine Vergiftung aufgrund von schlechten Lebensmitteln? Oder gab es vielleicht in einem Unternehmen, in einem Betrieb einen Dauerausscheider, der vielleicht nicht einmal von seiner Krankheit Bescheid wusste, weil er nicht mehr zu jährlichen Kontrol­len musste?

Es ist also nicht nur ein Hygieneproblem, sondern es kann auch ein Problem sein, dass jemand, der von der Krankheit gar nicht informiert ist, hoch ansteckend diese Krankheit weitergibt.

Unternehmer haften für ihre Dienstnehmer, aber der Unternehmer kann seine Dienstnehmer nicht mehr jährlich zum Arzt zur Kontrolle schicken. Er übernimmt die Haftung, aber er kann diese sozusagen nicht an den Dienstnehmer insoweit weiter­geben, dass dieser sich untersuchen lässt, weil er dazu kein Recht mehr hat. Das heißt, für den Unternehmer wird hier einerseits eine Haftung festgeschrieben, aber auf der anderen Seite kann er das nicht exekutieren.

Meine Damen und Herren, natürlich sind meine Fraktion und ich für alles, was bei der Verwaltung Kosten einspart, wenn es um die Verringerung der Bürokratie geht. Aber diese Einsparungen dürfen nicht zulasten der Gesundheit unserer Bürger gehen. Daher bedauern wir, dass Sie heute unserem Antrag voraussichtlich nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Schasching mit einer Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

 


20.00.02

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­des­ministerin! Wie auch das Beispiel des Vorredners zeigt, sind es eben Momentauf­nahmen: Momentaufnahmen, die bedauerlich sind, wenn es einen betrifft; Momentauf­nahmen, die aber noch kein Bild eines verseuchten Österreichs zeichnen sollen.

Ich habe vor zwei Gesundheitsausschüssen diese Thematik mit einer ganz anderen Intention angesprochen: nicht mit der Intention der Wiedereinführung eines Gesetzes, das wissenschaftlich überholt ist und mit Sicherheit nicht mehr dem heutigen Stand dessen entspricht, was die Gastronomie sich wünscht, sondern mit der Intention, ganz besonders auch die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Bereich Touris­mus/Gas­tronomie zu schützen.

Wir haben dort 169 000 Beschäftigte, rund ein Fünftel im Service, ein Fünftel in der Küche, also 70 000 Betroffene, die wir durchaus durch regelmäßige Kontrollen früh­zeitig vor entsprechenden Erkrankungen schützen können, um diese auch zu bekämp­fen. Dann können wir nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Gäste schützen, frühzeitige Behandlungen möglich machen und so der gesamten Volkswirtschaft hel­fen, etwas einzusparen.

Aber es geht hier primär darum, eine gemeinsame neue Basis zu schaffen, speziell im Bereich Gastronomie eine besondere Art der Vorsorgeuntersuchung, die an den heutigen Standard angepasst ist. Da bin ich durchaus positiv gestimmt, denn wir haben in Vorgesprächen vereinbart, dass es hier etwas ganz Spezielles geben soll. Es soll zum Beispiel im Bereich Passivrauchen, das ein großes Thema in der Gastronomie ist, spezielle Lungenuntersuchungen geben. Es soll aber zum Beispiel keine neue regelmäßige Röntgenuntersuchung geben, davon würden wir Abstand nehmen.

Es soll eine bestimmte Art der Untersuchung geben, die besonders auf spezielle Belastungen im Bereich der Gastronomie abgestellt wird. Dort heißt es, Expertinnen und Experten einzuladen, die auf der einen Seite wissen, welchen Belastungen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem Bereich besonders ausgesetzt sind, und


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