Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 260

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

freiwillig? Oder vertraut er einfach seinem Arzt, dass die Therapie, die er macht, die notwendige Therapie ist, dass die Medikamentenkosten die notwendigen sind?

Meine Damen und Herren, wenn Sie Einsparungen treffen wollen, dann machen wir sie dort, wo sie bei den Kassen notwendig sind. Wenn ich zum Beispiel höre, dass es Patienten geben soll, die ihre e-cards weitergeben, und damit mehrere Personen betreut werden, dann ist dort ein Einsparungspotenzial vorhanden! Wenn ich höre, dass Apotheken mitteilen, dass Leute mit einzelnen Rezepten kommen und die Medikamente direkt in ein Paket packen, sodass diese ins Ausland gehen, dann frage ich mich auch, ob es notwendig ist, dass wir subventionierte Medikamente ins Ausland weiterschicken.

Aber da bringt diese Leistungsinformation nichts! Denn das passiert immer mit Zustimmung des einzelnen Versicherten. Der gibt ja seine e-card weiter, und wenn es da zu x Ärztebesuchen kommt, wird er trotzdem sagen: Das ist schon in Ordnung.

Daher sagen wir Freiheitlichen: Ja zur Information an die Patienten – aber dann, wenn es der Patient gewünscht hat und wenn er uns mitgeteilt hat, wie er es haben möchte! Denn zum Beispiel eine Versendung per E-Mail wäre deutlich kostengünstiger als eine per Post. Wir sagen aber nein zur bisherigen Praxis, bei der beliebig gestreute Infor­mation einfach nur Geld kostet. (Beifall bei der FPÖ.)

20.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Spindelberger das Wort. 2 Minuten wollen Sie sprechen? – Bitte.

 


20.17.12

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Es ist ja nicht umsonst im Jahr 2002 hier im Hohen Haus beschlossen worden, diese Leistungs­informationsblätter einzuführen. Einerseits, um den Versicherten Informationen über ihre Krankenkassen zukommen zu lassen, damit jeder Einzelne von uns mitbekommt, was die Krankenversicherung für uns leistet.

Der zweite Aspekt, der meines Erachtens auch nicht von der Hand zu weisen ist, ist jener, dass durch diese Information über die erbrachten Leistungen, die den Versicher­ten alljährlich zugesandt wird, einerseits eine gewisse Kontrollmöglichkeit gegeben wird und andererseits – das war ebenfalls der Hintergedanke – ein bisschen Kosten­bewusstsein erzeugt wird.

Wenn ich das alles gegenüberstelle, ist es mir zu wenig, wenn die Antragstellerin einfach sagt: Das kostet uns im Jahr 3 Millionen €, deswegen stellen wir es ein. – Dazu gibt es ein klares Nein auch meinerseits, und zwar auch aus folgendem Grund:

Sie selbst, Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein, haben gesagt, dass seitens der Ärzte­schaft massive Bedenken gegen diese Leistungsinformationsblätter gegeben sind. Da frage ich mich allen Ernstes, warum das so ist. Ohne jetzt alle Ärzte über einen Kamm scheren zu wollen, denn es gibt viele, ja zum Großteil solche, die verlässliche Partner in diesem System sind: Könnte es nicht sein – wenn ich mir nur die steirischen Zahlen vor Augen führe –, dass die Ärzte dieses System deswegen kritisieren, weil allein im Vorjahr 700 Versicherte gemeldet haben, dass auf den Leistungsinformationsblättern Positionen aufscheinen, die nicht erbracht wurden?

Allein 300 haben zu intensivsten Recherchen und auch zu Rückzahlungen der Ärzte geführt! Da sage ich ganz klar. Wenn auch nur ein einziger Fall eintritt, dass die Ärzte Leistungen zu Unrecht verrechnet haben, ist dieses Leistungsinformationssystem diese 3 Millionen € wert.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite