Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 265

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Und wo es zu konkreten Sachen kommt, wo die Bundesländer aufgelistet werden, der Ist-Stand beträgt jetzt im Vergleich zum Soll-Stand 2010 oder 2012 – die zwei Varian­ten gibt es – österreichweit meist unter 40 Prozent. Wir haben teilweise in manchen Bereichen – etwa bei palliativen Konsiliardiensten oder mobilen Hospizdiensten – nur einen 20-prozentigen Erfüllungsgrad. Und kosten tut das im Endausbau 101 oder 102 Millionen €, das sind zirka 0,4 Prozent der Gesundheitskosten.

Und ich werde langsam sauer. Wenn wir jetzt diesen Bericht bekommen, sollte sich der Gesundheitsausschuss dahinterstellen und schauen, dass dieser Erfüllungsgrad erzielt wird, und zwar bevor alle, die etwas beantragt haben, verstorben sind.

Bei der Familienhospizkarenz hat man gedacht, 15 000 Leute werden das machen. Beantragt haben es nur 400 im Schnitt, weil sie es sich nicht leisten können, auf das Gehalt zu verzichten, weil sie es sich nicht leisten können, nicht zu arbeiten. Das ist auch eine Sauerei – und dieser Ausdruck ist hier 100-prozentig gerechtfertigt.

Also: Ich bin dafür, dass das zu den öffentlichen Dienstleistungen auch der Kassen gehört, denn sonst beantrage ich nicht nur, dass die Kassen uns einen Leistungs­katalog schicken, was sie uns bezahlt haben, sondern dass wir die Angehörigen und Patienten auffordern, einmal der Bundesregierung zu schreiben, wie viel sie sich oft selbst im Sterben noch zahlen müssen. Das muss ein Ende haben!

Ich bedanke mich, dass wir das jetzt bekommen, aber damit ist das Ende nicht erreicht. Das soll der Anfang sein, im Gesundheitsausschuss in diesem Bereich noch etwas mehr aufs Gas zu steigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Kickl und Ursula Haubner.)

20.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky. – Bitte.

 


20.35.58

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Im Dezember 2004, ja, das ist richtig, wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Hospizbetreuung und Palliativ Care eingerichtet.

Ich glaube, es ist uns allen bewusst, wie wesentlich dieses Thema ist, und es ist ein sensibles Thema nicht nur von den Inhalten, sondern natürlich auch von den Ver­antwortlichkeiten her. Daher hat man diese Arbeitsgruppe eingesetzt, und das Ergebnis der sehr intensiven Beratungen wurde von der GÖG/ÖBIG in einem Bericht dargestellt und der Bundesgesundheitskommission im Juni 2006 zur Kenntnis gebracht.

Dieser Bericht enthält insbesondere eine Erhebung – und das war auch die Vorgabe für diesen Bericht – und eine vergleichende Analyse des Status quo. Wir können erst dann weiterarbeiten und auch die Verantwortlichen zur Verantwortung ziehen, wenn wir wissen, wo welche Defizite vorliegen.

Dieser Bericht beinhaltet aber auch eine Darlegung der Unterschiede in der Termi­nologie und im Stand der Umsetzung, und das ist schon auch wesentlich, weil es hier große Unterschiede gibt im Verständnis von Palliativ Care. Auch das ist ein wesentlicher Schritt, auf Gemeinsamkeiten abzuzielen.

Wir haben in diesem Bericht aber auch einen Vorschlag für eine abgestufte Ver­sor­gung im Bereich Hospiz und Palliativ Care. Der Bericht wird dem Parlament übermittelt. Ich habe bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass ich trotz Nachfragen mir nicht erklären konnte, warum Herr Abgeordneter Grünewald diesen Bericht nicht bekommen


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