Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 161

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18.39 Uhr: Auf Grund des bilateralen Abkommens mit Slowenien: EMERCON-Meldung mit Details über den Vorfall – irrtümlich mit der Kennzeichnung „Exercise“ (Übung) ver­sehen – von Slowenien an die Einsatz- und Krisenzentrale des österreichischen Innen­ministeriums sowie gleichzeitig, auch mit der Anzeige „Übung“, an die IAEO, an Italien und an Ungarn.

18.49 Uhr – 10 Minuten später –: Einsatz- und Krisenzentrale des österreichischen In­nenministeriums informiert die Strahlenwarnzentrale des Umweltministeriums über diese „Exercise“-Meldung (Übungs-Meldung). Ich wiederhole: 10 Minuten später.

Die Strahlenwarnzentrale verifiziert die Informationen und unternimmt trotz der Angabe „Übung“ eine zielgerichtete Überprüfung der Informationen sowie der Werte der einzel­nen relevanten Messstationen, die Slowenien betreffen.

Obwohl die Meldung mit „Übung“ versehen war, haben wir nachgeprüft, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren!

19.15 Uhr: Information der Einsatz- und Krisenzentrale des österreichischen Innenmi­nisteriums durch Strahlenschutzzentrale, dass keine Gefährdung für Österreich fest­stellbar ist.

20.00 Uhr: Abschließende Rückfrage bei der slowenischen Aufsichtsbehörde – und dann Information auch in der Öffentlichkeit.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Glawischnig! Wenn Sie sagen, dass die deutschen Medien früher öffentlich wirksam waren als ich als Umweltminister, darf ich Ihnen sa­gen: Weil mir ein Übungsfall angezeigt war!

Verlangen Sie bitte von mir nicht, dass ich, wenn ein Übungsfall angezeigt ist, breitflä­chigen Alarm in Österreich schlage. Oder wollen Sie das haben – zur Verunsicherung der Menschen in diesem Land? (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage 2:

Je mehr Zeit vor einer tatsächlichen Auswirkung auf die Bevölkerung in Österreich zur Verfügung steht, umso mehr und umso wirksamer – das ist klar – können erste Schutz­maßnahmen getroffen werden. Daher ist es von größter Bedeutung, dass die Informa­tion über einen Unfall möglichst rasch an die Verantwortlichen in allen möglicherweise betroffenen Staaten weitergeleitet wird.

Dass die Weiterleitung der Information beim aktuellen Zwischenfall im AKW Krško bis zur Strahlenwarnzentrale des österreichischen Umweltministeriums knapp vier Stun­den gedauert hat, wäre bei einem schweren Unfallereignis zweifellos nicht zufrieden­stellend. Die aufgetretenen Mängel in der Kommunikation werden einerseits auf bilate­raler, andererseits auch auf europäischer und internationaler Ebene sicher zu themati­sieren sein.

Es darf aber festgehalten werden, dass wir ein Sicherungssystem, unabhängig von der aktiven Meldung unserer Nachbarstaaten, installiert haben. Österreich hat einen eige­nen direkten Online-Zugriff auf die Strahlenmessstelle in der Nähe von Krško, sodass wir im Falle erhöhter Messwerte eine unmittelbare Information innerhalb kürzester Zeit – rund um die Uhr – sichergestellt haben, weil wir uns nicht nur auf die einseitige Information verlassen wollen.

Zur Frage 3:

Alle eingelangten Meldungen stimmen dahin gehend überein, dass das Leck am 4. Ju­ni um 15.07 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit (13:07 UTC) entdeckt wurde.

 


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