Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 166

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Auch wenn es nicht meine Aufgabe ist, verweise ich darauf, dass Österreich im Rah­men der Arbeit der Gemischten Parlamentarischen Kommission Temelín seine Stand­punkte unmissverständlich dargelegt hat. Die Zweckmäßigkeit eines weiteren Gutach­tens wird vom Herrn Bundeskanzler zu beurteilen sein. Politisch geht es aber vor allem darum, dass die „Vereinbarung von Brüssel“ auf Punkt und Beistrich umgesetzt wird. Dafür arbeite ich, während andere in diesem Haus offensichtlich meinen, durch Verwei­gerung der Beteiligung an der Diskussion in der Parlamentarischen Kommission einen positiven Beitrag zu leisten. Das Gegenteil ist der Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Zur Frage 29:

Schließungsvereinbarungen erfordern ein gemeinsames europäisches Auftreten. Dies gilt vor allem für Reaktoren der ersten Generation, etwa für jene in Russland oder in Armenien. Dafür arbeiten wir gemeinsam mit mehreren europäischen Partnern.

Derzeit geht es aber vor allem darum, dafür zu sorgen, dass die bereits vereinbarten Schließungsverpflichtungen eingehalten werden. Selbst wenn es mitunter durchsich­tige politische Motive sind, mit denen vereinbarte Schließungsverpflichtungen in Frage gestellt werden, so ist dem entschieden entgegenzutreten. Dies hat auch die Frau Außenministerin gestern in Pressburg einmal mehr klargemacht. Die Schließungsver­pflichtungen sind für Österreich nicht verhandelbar.

Zur Frage 30:

Ich erinnere daran, dass Österreich von Beginn seiner EU-Mitgliedschaft an Reformbe­mühungen betreffend den Euratom-Vertrag unterstützt hat und wiederholt selbst Initiati­ven zur Reform dieses Vertrages gestartet hat, insbesondere um den Förderzweck zu eliminieren, den Schutzzweck auszubauen, einen fairen Wettbewerb herzustellen und die Entscheidungsprozesse zu demokratisieren.

Nach intensivstem Lobbying Österreichs haben im Jahr 2004 fünf der damals 25 Mit­gliedstaaten eine Erklärung zum Verfassungsvertrag, welche eine Revisionskonferenz fordert, unterstützt. Es bedurfte nachdrücklichen Lobbyings, um diese Erklärung auch in den „Vertrag von Lissabon“ zu übernehmen.

Dies hat einerseits gezeigt, dass Österreich mit diesem Bestreben nicht alleine ist, zeigte aber andererseits ganz deutlich, dass die für die Einsetzung einer Regierungs­konferenz erforderliche Mehrheit, insbesondere aber die für eine Änderung des Euratom-Vertrages erforderliche Einstimmigkeit in Europa nicht gegeben erscheint. Da­her müssen wir unsere Anstrengungen weiterhin darauf konzentrieren, die Unterstüt­zerbasis für eine Reform zu erweitern und zu festigen.

Zu den Fragen 31 und 32:

Geänderte Umstände erfordern neue politische Antworten. Politik ist immer noch die Kunst des Möglichen. Bereits als sich die Debatte betreffend eine allfällige Renais­sance der Kernenergie abzuzeichnen begann, habe ich das Forum für Atomfragen – das einschlägige wissenschaftliche Beratungsgremium der österreichischen Bundesre­gierung – beauftragt, den möglichen Beitrag der Kernenergie zur Bekämpfung des Kli­mawandels – ein international immer wieder vorgebrachtes Argument – sowie zu einer nachhaltigen Energiezukunft im Detail zu prüfen.

Diese Prüfung erfordert mehrjährige harte Arbeit. Die Zusammenführung hoch speziali­sierten Wissens unterschiedlicher Disziplinen in einer Publikation sowie die Aufberei­tung dieses Wissens in allgemein verständlicher, aber dennoch wissenschaftlich fun­dierter Form stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten.

 


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