Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 212

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.22.19

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, dass wir vonseiten der Freiheitlichen Partei ein kla­res Bekenntnis für alle Maßnahmen abgeben, die in Richtung Hintanhaltung des Sozi­albetruges gehen, wenn sie – und das füge ich hinzu – sozusagen konsequent, nach­haltig und sinnvoll sind. Was nun dieses AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz betrifft, so vermissen wir ein wenig von dieser Konsequenz. Man hat vielmehr das Gefühl, dass es sich in diesem Bereich – ich werde Ihnen gleich erklären, warum – in gewisser Wei­se um eine inkonsequente Loch-auf-Loch-zu-Taktik handelt.

Was es aus unserer Sicht im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Abgabenhinter­ziehung, von Steuerhinterziehung bräuchte, wäre so etwas wie ein Zangenangriff. Wenn man sich das anschaut, was in den letzten Wochen und Monaten passiert ist, so vermissen wir das zur Gänze. Ich darf Sie nur daran erinnern, dass es eine umfassen­de sozusagen Aktion gegeben hat, ausgehend von Deutschland; es hat eine ganze Latte von Steuerhinterziehern gegeben, die in Liechtenstein aktiv geworden sind. Da­bei ist es nicht um kleine Summen gegangen, sondern um sehr, sehr große, und es war schon auffällig und interessant, wie die Regierungsvertreter von ÖVP und SPÖ ja schon fast in einer Art Belangsendung im Fernsehen die Steuerflüchtlinge dazu aufge­fordert haben, doch das Mittel der Selbstanzeige zur Anwendung zu bringen – immer und immer wieder, bevor diese ominöse CD aus Deutschland gekommen ist –, damit sie sozusagen straffrei gehen und den Kopf aus der Schlinge ziehen können. – Also das ist eine Form, der wir nicht unsere Zustimmung geben können.

Genauso stecken Sie den Kopf dort in den Sand, wo es etwa um den Missbrauch im Gesundheitsbereich geht. Sie wollen einfach den systematischen Missbrauch der e-card, der Österreich zu einem Gesundheitstourismusland der allerersten Güte macht (Beifall bei der FPÖ), nicht zur Kenntnis nehmen, stecken den Kopf in den Sand und tun so, als ob es das nicht gäbe.

Meine Damen und Herren, schauen Sie sich an, wie viel Missbrauch im Bereich der Bauwirtschaft getrieben wird! Die Zahlen sind in Wahrheit alarmierend. Wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass von zehn Unternehmen in der Baubranche neun, sage ich einmal, graue, dunkelgraue bis schwarze Schafe sind, dann ist es notwendig, dass man etwas tut. Die Frage ist allerdings nur, wie man es unternimmt. Und da muss man Ihrem Auftraggebergesetz einen schweren Mangel vorhalten.

Es geht nämlich darum, dass es im Grunde genommen gegenüber der Wirklichkeit in gewisser Weise zahnlos ist. Der Auftraggeber kann sich auch einen Subunternehmer im EU-Ausland, etwa in Tschechien, in der Slowakei oder in Ungarn, suchen. Und Ihr AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wird nur dann schlagend, wenn auf die Dienstneh­mer das österreichische Sozialversicherungsrecht anwendbar ist. Das ist wiederum nur dann der Fall, wenn der Auftrag einer ausländischen Firma auch länger als zwölf Mo­nate dauert. Wenn er kürzer ist als zwölf Monate, wenn also die Arbeitnehmer nur ent­sendet werden – in Zukunft wird diese Frist von zwölf auf 24 Monate ausgeweitet –, dann gibt es auch diese Haftung nicht, konsequenterweise, weil man ja davon ausgeht,


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