Schlupfloch natürlich war, dass der Verfassungsgerichtshof zum Ergebnis gelangte, es handle sich um eine politische Entscheidung.
So weit, so gut. Die politische Entscheidung ist eben juristisch nicht überprüfbar. Sie liegt bei der jeweiligen Präsidentin. Ich frage aber jetzt Sie, die jetzt amtierende Präsidentin: Frau Präsidentin! Würden Sie mir jetzt einen Ordnungsruf erteilen, wenn ich sage, dass die Frau Präsidentin Glawischnig ein Provokateur ist?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sie haben vollkommen recht, Sie kriegen einen Ordnungsruf. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (fortsetzend): Nein, Frau Präsidentin! Nein! (Abg. Dr. Wittmann: Der Schuss ist jetzt nach hinten losgegangen!) Ich nehme das natürlich zurück, aber ich frage Sie jetzt anders. (Abg. Öllinger: Geh bitte! Ja, ja!) – Ja, ja, Herr Kollege Öllinger! Das weiß ich. Sie erinnern sich nämlich jetzt, dass Sie in Ihrem Redebeitrag unter dem Vorsitz Glawischnig meinen Klubkameraden Karlheinz als Provokateur bezeichnet haben. Deswegen erlaubte ich mir die Frage.
Frau Präsidentin! Hätten Sie anstelle der Frau Präsidentin Glawischnig für die Bezeichnung „Provokateur“ in Richtung Karlheinz Klement einen Ordnungsruf erteilt oder nicht? Können Sie mir das auch beantworten? (Ruf bei der SPÖ: Das ist ja kein Quiz da! – Beifall und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich verstehe Ihre Frage nicht. Ich stelle nur fest: Ihre Frage ist nicht nachvollziehbar, Herr Abgeordneter. Ich halte also lediglich ganz klar fest: Die vorsitzführende Präsidentin, der vorsitzführende Präsident entscheidet autonom darüber, was die Würde dieses Hauses ausmacht und wie die Würde dieses Hauses zu gewährleisten ist. Das ist in der Geschäftsordnung ausdrücklich so geregelt, hat nichts mit Debattenbeiträgen zu tun und steht auch nicht zur Disposition.
Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (fortsetzend): Also, das heißt, wenn der Kollege Öllinger in Richtung Klement sagt, er sei ein Provokateur, und die amtsführende Präsidentin – die Dritte – nicht darauf reagiert, dann hat das Parlament das einfach so hinzunehmen. – Okay, ich nehme das zur Kenntnis. (Abg. Mag. Wurm: Inhaltlich haben Sie nichts zu sagen!) Wir werden jedoch genauestens darauf achten, wie das in Hinkunft gehandhabt wird, denn ich habe das Gefühl, dass da irgendwo Sympathie und Antipathie herrschen und keine offene Diskussion mehr geführt wird. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Sie wollen es offensichtlich nicht verstehen!)
Zum nächsten Punkt, meine Damen und Herren! Da wird von gleichem Lohn für gleiche Arbeit gesprochen. (Abg. Mag. Muttonen: Sie haben bald keine Zeit mehr!) – Wir haben noch viel Zeit. Ich glaube, so an die 40 Minuten. (Abg. Mag. Muttonen: Ja, super!) Sie reden immer von gleichem Lohn für gleiche Arbeit.
Meine Damen und Herren von der ÖVP und
von der SPÖ! Warum haben Sie denn dieses Gesetz nicht längst
beschlossen? Dazu braucht man ja kein Gleichbehandlungsgesetz, das
juristisch sehr problematische Materien beinhaltet. Da braucht man
ja nur zu beschließen, der Dienstgeber, der jemanden anstellt und
für gleiche Arbeit nicht gleichen Lohn gibt, hat diesen Lohn –
notfalls über Klage beim Arbeitsgericht – mit einer sehr langen
Verjährungsfrist natürlich im Nachhinein zu zahlen. (Abg. Mag. Weinzinger: Guten Morgen!)
Warum ist denn das nie geschehen? Was soll denn dieses Schlagwort „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ immer wieder? – Ein ganz einfaches Gesetz bestünde aus zwei, drei Sätzen, und damit wäre alles gesagt. Aber das wollten Sie offenbar nicht.
Ich sehe, dass da aber juristisch sehr problematische Themen angerissen werden. Das halte ich für ein problematisches Angehen der Juristerei. Wir haben in unseren Staa-
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