2. In der Z 27 wird in § 47 Abs. 17 Z 1 das Zitat „§ 20 Abs. 1 und 3“ durch das Zitat „§ 20 Abs. 1 bis 3“ ersetzt.
Begründung
Zu § 20 Abs. 1 und 2:
Anpassung der Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen infolge Belästigung wegen einer ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung an die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen infolge Belästigung wegen des Geschlechts.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
22.21
Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich denke, die Wortwahl und die Reaktionen unserer Kollegen von der FPÖ zeigen, wie dringlich es ist, dieses Gesetz weiterzuführen. Mit der Novelle dieses Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes wird der Verantwortung auf höchster politischer Ebene in vielen Punkten Rechnung getragen. Das bringt uns in Sachen Gleichbehandlung wieder einige Schritte weiter.
Die Novelle beinhaltet viele absolut notwendige Verbesserungen wie die Anpassung der Definition der sexuellen Belästigung oder die Einführung des Gebots der sprachlichen Gleichbehandlung, aber auch die Wahlmöglichkeit bei Diskriminierung zwischen Anfechtung der Kündigung oder Schadenersatz.
Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass über kurz oder lang Artikel wie: „Hier ist kein Platz für Frauen!“ in Tageszeitungen doch mehr und mehr der Vergangenheit angehören werden – auch wenn die Bundes-Gleichbehandlungskommission 2007 von 23 Frauen und zwei Männern wegen Diskriminierungen angerufen wurde; Diskriminierungen, in denen Frauen und Männer im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis ungleich behandelt wurden.
Dass die österreichischen Universitäten bis auf eine Rektorin so gut wie durchgehend männlich geführt sind, spricht in dieser Hinsicht leider für oder, treffender gesagt, gegen sich. Auch der jüngste Fall der Donau-Uni in Krems, wo zwei hoch qualifizierte und erwiesenermaßen geeignete Mitarbeiterinnen auf dem Rektorsposten verhindert wurden, bestätigt uns einmal mehr, dass im Hinblick auf die Umsetzung dieses Gesetzes noch sehr viel zu tun ist.
In diesem Zusammenhang gilt mein großer Dank Frauenministerin Bures für ihr engagiertes Bemühen in Sachen Gleichstellungspolitik. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
22.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 541 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Wurm, Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 17 und 27 des Gesetzentwurfes eingebracht.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite