Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (537 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (580 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (538 d.B.): Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 (BGzLV 2008) (581 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird.
Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
22.54
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Zuerst herzlichen Dank dafür, dass Sie sich persönlich annehmen um die Mails der vielen Fluglärmgeplagten. Zweitens: Wir werden natürlich dem zwischenstaatlichen Luftverkehrsabkommen zustimmen. Und drittens: Wir müssen leider das Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, massiv ablehnen.
Diese massive Ablehnung haben wir auch in einer Abweichenden Stellungnahme deponiert, und aufgrund der vorgeschrittenen Zeit beschränke ich mich auf die wesentlichen Punkte. Auch wenn einzelne besonders bürgerfeindliche Ideen durch die Begutachtung gekippt worden sind und jetzt nicht mehr vorhanden sind, verbleiben doch einige andere gravierende Kritikpunkte.
Erstens: Das Luftfahrtrecht wird einmal mehr nicht an den zum Beispiel im Gewerberecht gegebenen anlagerechtlichen Stand der Technik bei Nachbarrechten und Umweltschutz herangeführt.
Zweitens: Die Novelle setzt in erster Linie das „Single European Sky“-Paket der EU um. Flugsicherheit und so weiter ist damit gemeint. Dieses „Single European Sky“-Paket beinhaltet sehr wohl Umweltaspekte, aber gerade diesen Teil des europäischen Pakets übernehmen wir nicht in die österreichische Gesetzgebung, dieser wird bei uns praktisch lückenlos ignoriert. Gerade das wäre aber angesichts der zahlreichen aus dem Ignorieren von Umweltvorgaben resultierenden Konflikte mit Betroffenen bei Ausbauten besonders wichtig, gibt es doch derzeit verschiedene laufende Verfahren, weil das Flugfeld erweitert werden soll. Hier gibt es viele Anrainer, die sich betroffen fühlen, weshalb Umweltaspekte berücksichtigt werden müssten.
Und drittens: Bestimmte Flugfelder – so ist das immer definiert, das sind kleine Flugplätze – sollen künftig ebenfalls mit Sicherheitszonen versehen werden. Das ist wieder eine Maßnahme, die angesichts jahrzehntelang unbeanstandet gebliebener Luftfahrthindernisse nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Rechte und Interessen der betroffenen Liegenschaftseigentümer und -eigentümerinnen darstellt.
Deshalb werden wir Ihre Luftfahrtgesetz-Novelle ablehnen müssen, und das ist leider auch mit einer Abweichenden persönlichen Stellungnahme ausführlich zu dokumentieren gewesen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
22.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hursky. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
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