Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 300

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22.53.4514. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (537 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (580 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (538 d.B.): Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 (BGzLV 2008) (581 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


22.54.14

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Zuerst herzlichen Dank dafür, dass Sie sich persönlich annehmen um die Mails der vie­len Fluglärmgeplagten. Zweitens: Wir werden natürlich dem zwischenstaatlichen Luft­verkehrsabkommen zustimmen. Und drittens: Wir müssen leider das Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, massiv ablehnen.

Diese massive Ablehnung haben wir auch in einer Abweichenden Stellungnahme de­poniert, und aufgrund der vorgeschrittenen Zeit beschränke ich mich auf die wesentli­chen Punkte. Auch wenn einzelne besonders bürgerfeindliche Ideen durch die Begut­achtung gekippt worden sind und jetzt nicht mehr vorhanden sind, verbleiben doch einige andere gravierende Kritikpunkte.

Erstens: Das Luftfahrtrecht wird einmal mehr nicht an den zum Beispiel im Gewerbe­recht gegebenen anlagerechtlichen Stand der Technik bei Nachbarrechten und Um­weltschutz herangeführt.

Zweitens: Die Novelle setzt in erster Linie das „Single European Sky“-Paket der EU um. Flugsicherheit und so weiter ist damit gemeint. Dieses „Single European Sky“-Pa­ket beinhaltet sehr wohl Umweltaspekte, aber gerade diesen Teil des europäischen Pakets übernehmen wir nicht in die österreichische Gesetzgebung, dieser wird bei uns praktisch lückenlos ignoriert. Gerade das wäre aber angesichts der zahlreichen aus dem Ignorieren von Umweltvorgaben resultierenden Konflikte mit Betroffenen bei Aus­bauten besonders wichtig, gibt es doch derzeit verschiedene laufende Verfahren, weil das Flugfeld erweitert werden soll. Hier gibt es viele Anrainer, die sich betroffen fühlen, weshalb Umweltaspekte berücksichtigt werden müssten.

Und drittens: Bestimmte Flugfelder – so ist das immer definiert, das sind kleine Flug­plätze – sollen künftig ebenfalls mit Sicherheitszonen versehen werden. Das ist wieder eine Maßnahme, die angesichts jahrzehntelang unbeanstandet gebliebener Luftfahrt­hindernisse nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Rechte und Interessen der betroffenen Liegenschaftseigentümer und -eigentümerinnen darstellt.

Deshalb werden wir Ihre Luftfahrtgesetz-Novelle ablehnen müssen, und das ist leider auch mit einer Abweichenden persönlichen Stellungnahme ausführlich zu dokumentie­ren gewesen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Hursky. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


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