dienst den Rekordwert von 1 084 erreicht. Das ist eine Steigerung von 16 Prozent gegenüber März und eine Verdreifachung gegenüber 2004. (Beifall bei der SPÖ.)
Verbesserung für Frauen im Bundesdienst, ein weiterer Punkt: Durch den 25-prozentigen Überstundenzuschlag für die Teilzeitbeschäftigten konnte vieles erreicht werden, auch eingedenk dessen, dass 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten im Bund Frauen sind.
Die Behinderteneinstellungsquote wurde deutlich erhöht. Ebenfalls auf Initiative von Doris Bures wurde für die Zahl der Menschen mit Behinderungen im Bundesdienst eine Erhöhung beschlossen. Insgesamt beschäftigt der Bund momentan 4 352 Menschen mit Behinderung. Damit konnte der Bund die Behinderteneinstellungsquote innerhalb des letzten Jahres von 87 Prozent auf über 92 Prozent erhöhen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)
Die Nebengebührenreform ist ebenfalls auf Schiene. Nach der Durchforstung der Nebengebühren im Frühjahr konnte in einem ersten Schritt rund ein Viertel – 152 Titel – der Nebengebühren von ursprünglich 625 Nebengebühren gestrichen werden. Das Uraltprivileg der schulfesten Stellen ist gefallen und damit auch die notwendige Flexibilität in unserem Bildungssystem Wirklichkeit geworden. Mit dem beschlossenen Aus wird die Verwaltung auch ein Stück moderner und effizienter und damit auch aus dienstrechtlicher Sicht der Weg für eine moderne Schule freigemacht.
Es gibt freilich noch genug zu tun, und ich werde selbstverständlich die verbleibende Zeit dazu nutzen, auch die anstehenden Projekte umzusetzen beziehungsweise auf Schiene zu bringen. Dazu gehört aus meiner Sicht eine weitere Professionalisierung der Ausbildung der Bundesbediensteten. Es ist geplant, den Fachhochschullehrgang Public Management umzusetzen und damit auch einer international und allgemein anerkannten Ausbildung im Sinne des Bologna-Prozesses Rechnung zu tragen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Auch bei der Nebengebührenreform geht es darum, sie nun in einem weiteren Schritt so zusammenzufassen, dass der einzelnen Beamtin/dem einzelnen Beamten, am Ende das gleiche Geld im Börsel bleibt, aber trotzdem der Verwaltungsaufwand so erheblich reduziert werden kann, dass es einfacher und damit letztlich auch für die öffentliche Verwaltung verbilligt wird, ohne dass der einzelne Beamte oder die einzelne Beamtin draufzahlen muss. Daher planen wir auch, dass am Ende von den über 600 Nebengebühren nur mehr ungefähr 240 übrigbleiben sollen.
Das einheitliche neue Dienst- und Besoldungsrecht ist ein großer Punkt. Ich glaube, Sie werden nicht mehr dazu kommen, in dieser Legislaturperiode das Dienstrecht zu beschließen, aber ich bin zuversichtlich, dass es uns zwar aufgrund der politischen Rahmenbedingungen nicht gelingen wird, einen beschlusstauglichen Gesetzentwurf vorzulegen, aber die Eckpunkte dafür festzulegen. Ich glaube, dass wir es über die Sommermonate durchaus schaffen können, auch in diesem Bereich die Eckpunkte politisch abzuklären.
Ein weiterer Punkt ist auch die Verwaltungsreform: Bei der Verwaltungsreform geht es aus Sicht des Finanzministeriums meist darum, Einsparungen vorzunehmen und mehr Geld für den Bund zu lukrieren. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Aus unserer Sicht – aus meiner Sicht als Beamten-Staatssekretär – geht es darum, die Qualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, denn das Ziel ist, hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu haben, um die bestmögliche Qualität an Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Parnigoni: Bravo!)
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