Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 185

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Wasserkraftkonzern wieder lobten. Aber, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich hoffe schon, Sie und alle Abgeordneten, die hier sitzen, auch in Zukunft zu den Unterstüt­zern des Masterplanes Wasserkraft zählen zu können.

So wichtig es ist, dass wir durch die Ökostromgesetz-Novelle netto 1,5, brutto 3 Millio­nen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen – die Differenz ist die Großwasserkraft, die hier mit ausgebaut wird, also so gesehen sind beide Zahlen richtig –, so wichtig das ist, wir sollten schon auch die 3 Millionen Tonnen lukrieren, die wir aus dem Titel Ausbau der Großwasserkraft in den nächsten Jahren herausholen können. Das hat den Vorteil, da braucht es überhaupt keine Steuermittel, da braucht es überhaupt keine Mittel seitens der Stromzahler. Wasserkraft gibt es in Österreich, sie muss natürlich ökologisch ver­träglich und unter Einbindung der Bürgerinteressen und Bürgerbedenken ausgebaut werden. Das ist sinnvoller Klimaschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ein dritter Widerspruch, Herr Abgeordneter Schalle: Es ist nicht richtig, dass diese Ökostromgesetz-Novelle – das ist eine umfassende Novelle – Nachteile für Solar-, Wind- und Photovoltaikenergie bringt! Ganz im Gegenteil! Ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt: Es bringt in Sachen Photovoltaik eine Verfünffachung des Ausbau­volumens von 3 auf 16 Megawatt pro Jahr. Es bringt in Sachen Windkraft die Hebung eines Potentials von immerhin 700 Megawatt. Dieses Potential wurde von Experten errechnet, dieses Potential wird auch von niemandem in Frage gestellt, das muss man auch erst umsetzen. Das, was in Deutschland zum Beispiel zurzeit noch das große Restpotential in Sachen Windkraft ist, das steht uns nicht zur Verfügung, denn das ist Offshore-Windenergie, und wir sind nun einmal land-locked, sind ein Binnenland.

Ich möchte mich, so wie ich das auch schon im Ausschuss getan habe, sehr herzlich bedanken beim Abgeordneten Bauer und natürlich auch beim Abgeordneten Kopf und allen Mitarbeitern, war das doch eine ganz außergewöhnliche Leistung und eine sehr gute Zusammenarbeit. Wäre es anderswo auch so gelaufen, wer weiß. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich meine, dass zu dieser guten Zusammen­arbeit auch gehört, dass wir das umsetzen, was wir auch vereinbart haben, nicht nur, weil es politisch vereinbart ist, sondern, weil es auch energiepolitisch, ökologisch sinn­voll ist. Wir werden, obwohl es eine Megaarbeit meines Beamtenstabes ist, war und wahrscheinlich auch noch sein wird, in den nächsten Stunden einen Initiativantrag ein­bringen – das heißt, Sie werden ihn einbringen – zum Wärme- und Kälteleitungs-Aus­baugesetz, sprich: zur Förderung von Fernwärme und Fernkälte. So es die Geschäfts­ordnung zulässt, werden wir das noch sehr rasch hier im Hohen Hause beschließen können, damit es nicht auf die lange politische Bank geschoben wird, meine Damen und Herren.

Ich glaube auch, dass in manch anderlei Beziehung ein Durchbruch gelungen ist. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lichtenecker, ich kenne und schätze Ihre Expertise. Darum verstehe ich nicht, dass Sie zum Beispiel nicht verstehen, dass dieser Deckel von 21 Millionen € pro Jahr eigentlich nur mehr ein virtueller Deckel ist. Ich glaube, Sie wol­len es nicht verstehen, weil Ihnen sonst politisch die Argumentation ausginge. Diese plus 21 Millionen € pro Jahr – so wenig ist das ja nicht – heißen nichts anderes als: Wenn der Deckel überschritten ist, wenn mehr Projekte da sind, die genehmigt werden, dann ist der Wirtschafts- als Energieminister aufgefordert, sich das Gesetz anzuschau­en. Es ist also eine Review-Klausel und kein absolut wirkender Deckel.

Wir haben das ja schon öfter diskutiert, und, sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bitte Sie, dass Sie es zumindest im Rahmen dieser zweiten zweiten Lesung, die wir heute hier abführen, nach der Rückverweisung an den Ausschuss, zur Kenntnis nehmen.

 


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