Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 204

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und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammer­gesetz 1993 geändert wird (646 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.00.04

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Anstatt den Berufszugang für junge Architekturschaffende zu erleichtern, schaffen Sie von dieser Koalition es immer wie­der, das fast unmöglich zu machen.

Der österreichische Zugang zur Architektenkammer ist in Europa einmalig und äußerst restriktiv. Das kommt eigentlich einer Inländerdiskriminierung gleich und ist eine Wett­bewerbsverzerrung, die ihresgleichen sucht. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Wenn Sie sich die einzelnen Punkte anschauen, die sich aufgrund dieser Novelle im Ziviltechnikerkammergesetz ändern, und feststellen müssen, wie es jungen Architektur­schaffenden in Österreich verunmöglicht wird, sich berufsmäßig unabhängig zu ma­chen, hier diesen Beruf auszuüben, dann werde ich Ihnen das anhand von ein paar Zahlen näherzubringen versuchen.

Es ist so, dass junge Ziviltechniker in Österreich grundsätzlich anderen Bestimmungen unterliegen, als sie im ASVG und auch im GSVG geregelt sind. Das betrifft sowohl den Beitragssatz als auch die Höchstbeitragsgrundlage und natürlich auch den Mindest­beitrag zu Beginn, in der Anfangsphase.

Wenn Sie bedenken, dass im GSVG ein Beitragssatz von 15 Prozent vorgesehen ist, in der Architektenkammer ein Beitragssatz von 25 Prozent vorgesehen ist, und zwar bei einer Höchstbemessungsgrundlage von fast 67 000 €, im GSVG von knapp über 48 000 €, dann werden Sie verstehen, warum immer mehr junge Ziviltechniker ins be­nachbarte Ausland ausweichen.

Um nur ein paar Beispiele anzuführen: In Bayern beträgt der Mindestbeitrag bei einem Beitragssatz von 15 Prozent in den ersten zwei Jahren 852 €, in Österreich ist der Min­destbeitrag bei den Einsteigern 1 973 €.

Im benachbarten Italien ist der Mindestbeitragssatz für Neueinsteiger 363 €, bei uns, wie erwähnt, 1 973 €.

Da stellt sich schon die Frage, ob diese geplante Änderung der Beiträge im Einklang mit den im Verfassungsgesetz stehenden Sanierungsmaßnahmen nicht auf Kosten der jüngeren Generation geht.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir auch in Zukunft – auch mit dieser Novel­le – damit werden rechnen müssen, dass immer mehr junge Ziviltechniker eben nicht in Österreich aktiv werden, sondern vom benachbarten Ausland aus in Österreich ihre Arbeit durchführen werden.

Ich ersuche Sie wirklich, darüber nachzudenken, vor allen Dingen auch darüber nach­zudenken, wie die Wohlfahrtseinrichtungen in den einzelnen Kammern – also nicht nur


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