Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 205

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in der Architektenkammer, sondern auch in ähnlich oder anders gelagerten Kammern – in Zukunft überhaupt finanziert werden können.

Herr Minister Bartenstein, Sie erinnern sich vielleicht an diese Sitzung des Unteraus­schusses: Ich habe Sie damals gefragt, ob Sie mir sagen können, wie das Geld dort veranlagt wird. – Denn wenn Sie diese Beitragssummen nur „klassisch“ erzkonservativ veranlagen, dann, sage ich Ihnen, kommt unter dem Strich mindestens das Doppelte von dem heraus, als es hier der Fall ist. Und dann frage ich mich schon: Werden hier entweder nicht alle Beiträge veranlagt – und wenn es nur ein Teil ist, dann frage ich mich, wo der Rest ist, ob er zum Beispiel in den Kammern „untergeht“ –, oder ist das so? – Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, die Sie mir schriftlich versprochen haben.

Angesichts der Tatsache, dass sich diese Bundesregierung vor ihrer Auflösung befin­det, nehme ich an, dass Sie diese Frage nicht mehr beantworten werden. – Das ist schade, aber ich werde auch anderweitig dahinterkommen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.04.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Grundlage für die jetzige Gesetzesände­rung ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom März 2007, mit dem die pensionsrechtlichen Bestimmungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieur­konsulenten aufgehoben wurden, wobei sie innerhalb der Frist von einem Jahr zu be­heben waren.

Ich verstehe die Ängste und Bedenken des Vorredners, des Herrn Kollegen Themessl, nicht, wenn er davon spricht, dass man den Zugang zur Architektenkammer oder ins­gesamt zum Ziviltechnikerberuf für junge Menschen schwierig oder gar unmöglich macht. – Die Zahlen belegen sehr wohl, dass auch da für Nachwuchs gesorgt ist.

Zum Zweiten merke ich an, dass es auch für diese Sparte sehr wohl die Möglichkeit gibt, diesen Beruf nach dem Gewerberecht auszuüben – ich selbst habe mich mit einem Ingenieurbüro selbständig gemacht. Es gibt sämtliche Sparten in diesem Be­reich; wir haben also vom Gesetz her schon lange vorgesorgt!

Dass es ein gewisser Kreis vorzieht, über das Ziviltechnikergesetz tätig zu werden, das war schon immer so, dafür gibt es auch diese Wohlfahrtseinrichtungen wie eben die Pensionsversicherung oder den Sterbekassenfonds. – Mit dieser Gesetzesänderung wurde ganz einfach der Selbstverwaltung, also dem Kammertag, selbst das Recht ge­geben, eine Pensionsanpassung durchzuführen und auch dementsprechende andere Teile des Geschäftsplanes auszuführen.

Ich glaube also, dass wir mit dieser Änderung sehr wohl auf einem guten Weg sind und dass es auch da junge Menschen geben wird, die sich für diesen Beruf entscheiden werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.06.40

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Anlass meines kurzen Debattenbeitrages ist etwas eher Grundsätzliches:


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