Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 206

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Es geht darum, dass ich es für dringend reformbedürftig erachte, dass eine „Freiberuf­ler-Kammer“, die Kammer für Architekten und Zivilingenieure, organisatorisch auf­sichtsrechtlich nicht einem Ministerium unterstellt sein soll, wo sich der geradezu klas­sische Exerzierplatz der Sozialpartner – in diesem Fall der Wirtschaftskammer – befin­det, zumal ja als Antragsteller für den heutigen Gesetzesantrag unter anderem Dr. Mit­terlehner aufscheint. – Das ist die unmittelbare Konkurrenz, ja geradezu die Fokussie­rung der Nichtverträglichkeit des Freiberuflergedankens, der mit dem Gewerberecht in Konkurrenz steht.

Die Sache, die mein Vorredner, der selbst ein Ingenieurbüro betreibt, erwähnt hat, ist historisch durch Jahre hindurch Gegenstand von Streitigkeiten gewesen. – Es ging ja darum, ob eine gewerbesteuerrechtliche Gleichstellung oder Unterschiedlichkeit be­steht, wobei auf Grundlage der Behauptung, deckungsgleiche Tätigkeiten auszuüben, seinerzeit von Ingenieurbüros die jetzt nicht mehr existierende Gewerbesteuer zu bezahlen oder nicht zu bezahlen gewesen wäre.

Das heißt also, ich denke – mit einem Ausblick auf eine gewisse staatsreformatorische Sichtweise –, dass typische „Freiberufler-Kammern“ in einem typischen gewerberechtli­chen und industrierechtlichen Strukturelement nichts zu suchen haben; meines Erach­tens sollte dafür höchstens das Bundeskanzleramt zuständig sein.

Als Beispiel möchte ich das sogenannte Aufsichtsrecht nennen – in der Form existiert es nur sehr theoretisch –, das das Bundesministerium für Justiz über die Notariatskam­mer und die Rechtsanwaltskammer ausübt, das unbedenklich ist, weil gerade das eben typischerweise kein den gewerberechtlichen und den sozialpartnerrechtlichen Organi­sationsformen zugewandtes Organisationselement der Republik ist.

Wie auch immer: Zur Sauberkeit gehört es, das zu trennen, was nicht zusammen ge­hört, weswegen man sich in der nächsten Legislaturperiode darüber den Kopf zerbre­chen sollte.

Die sonstigen Kritikpunkte betreffend das heutige Gesetzesvorhaben hat mein Vorred­ner schon erwähnt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kirch­gatterer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.10.07

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Da­men und Herren! Hohes Haus! Zum Ziviltechnikerkammergesetz: Die Überarbeitung ist formal notwendig, zeitlich dringend und von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten so gewünscht und mit ihr abgestimmt; das möchte ich betonen.

Diese Novelle wurde durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes erforderlich, darauf wurde schon hingewiesen; eine inhaltliche Änderung der Rechtslage ergibt sich aus diesem nun verfassungskonformen Weg nicht.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber, meine Damen und Herren, auf einen Än­derungsbedarf in der Vergabekultur öffentlicher Einrichtungen hinweisen. Das betrifft formal das Bundesvergabegesetz, personell aber die Mitglieder der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten.

Die beiden Prinzipien der Vergabe, das Billigstbieterprinzip und das Bestbieterprinzip, stehen einander in der derzeitigen Praxis nicht gleichberechtigt gegenüber: Oft wird einfach nur nach dem Preis entschieden; das hört sich oberflächlich betrachtet nicht schlecht an, bringt aber gravierende Nachteile mit sich.

 


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