Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 212

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Übernehmen Sie die Verantwortung für Unfälle, für Sachschäden, womöglich für Ver­letzte oder schlimmstenfalls auch Tote, die es geben kann, wenn übermüdete Lokfüh­rer unkonzentriert Dienst tun? – Ich gehe nicht davon aus, dass Sie die Verantwortung übernehmen werden, sondern zur Verantwortung gezogen werden dann die Lokführer, die im schlimmsten Fall auch einen Prozess zu erwarten haben und dann nicht einmal nachweisen können, dass sie womöglich schon viel zu lange Dienst tun, weil es näm­lich keine Aufzeichnung über ihre tatsächlichen Fahrzeiten gibt.

Ich finde diese Situation inakzeptabel und bin der Meinung, dass wir hier sehr wohl die Verantwortung wahrzunehmen haben.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde, zur Regierungsvorlage (591 d.B.), mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden in der Fassung des Berichts des Ausschusses (619 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Artikel I Z.5 lautet § 18k:

„§ 18k Aufzeichnungen über die tatsächlich erbrachte Fahrzeit und die Arbeitszeit des Zugpersonals gemäß § 26 sind für mindestens ein Jahr aufzubewahren.“

*****

Wir wollen also unbedingt die Fahrzeit mit dabei haben. Meine Damen und Herren von der SPÖ, Herr Kollege Haberzettl, ich bin schon neugierig auf deine Rede. Jetzt gäbe es sozusagen die koalitionsfreie Zeit, jetzt gäbe es das Zeitfenster, und ich bin schon sehr gespannt, wie die Abstimmung ausschauen wird. Ich hoffe, es gibt nicht eine wei­tere Unterwerfungsgeste gegenüber der ÖVP, und ich hoffe, es geht um die Sicherheit der Lokführer und Lokführerinnen und vieler anderer Betroffener.

Wir haben uns entschieden – Sie haben jetzt die Wahl. Wir haben uns entschieden für Sicherheit, für den Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und auch für den Schutz von anderen Betroffenen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Schatz einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde, zur Regierungsvorlage (591 dB), mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden in der Fas­sung des Berichts des Ausschusses (619 dB).

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Artikel I Z.5 lautet § 18k:

„§ 18k. Aufzeichnungen über die tatsächlich erbrachte Fahrzeit und die Arbeitszeit des Zugpersonals gemäß § 26 sind für mindestens ein Jahr aufzubewahren.“

 


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