Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 213

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Begründung

In der vorliegenden Gesetzesnovelle sollen durch notwendige Adaptierungen zur Um­setzung der EU-Richtlinie 2005/47/EG über die Arbeitszeit des grenzüberschreitenden Zugpersonals verbesserte Schutzmechanismen für ArbeitnehmerInnen umgesetzt wer­den. In Zusammenhang mit der Liberalisierung des Schienenverkehrs sollten analog dem Straßenverkehr eine verpflichtende Aufzeichnung der tatsächlichen Fahrzeiten (=Lenkzeiten) hinkünftig auch für die Schiene gelten.

Allerdings fehlt im vorliegenden Entwurf ein entscheidender Punkt, um diese Intention tatsächlich umzusetzen, nämlich die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Fahrzeit. Dies wiederum nimmt nicht nur der Behörde ein we­sentliches Kontrollinstrument, es widerspricht darüber hinaus den gültigen EU-Normen (Entscheidung der Kommission über die technische Spezifikation für die Interoperabili­tät „TSI“ 2006/920/EG), welche eine derartige Verpflichtung klar regeln.

So wird zum einen in der vorliegenden Novelle die Fahrtzeit als relevante Größe zur Bemessung von Ruhepausen und Ruhezeiten definiert, allerdings des weiteren keine Auflage zur dafür unbedingt notwendigen Zeitaufzeichnung der tatsächlichen Fahrtzei­ten vorgeschrieben.

Daraus schließen wir, dass die Regierung offenbar nicht daran interessiert ist dringend notwendige gesetzliche Schutzbestimmungen für diese Berufsgruppe umzusetzen. Bei der Anpassung an die EU-Rechtssprechung werden in diesem Fall positive Anpassun­gen nach oben an verbesserte Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht nicht entspre­chend genützt bzw. unterlassen.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.31.31

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin schon neugierig, wie sich die Gewerk­schaft in Form von SPÖ-Mandataren jetzt zu diesem Abänderungsantrag verhalten wird.

Aber ich möchte vielleicht am Beginn anfangen: Wir diskutieren ja heute nicht zum ersten Mal und wahrscheinlich auch, wenn die Tendenz so weitergehen wird, nicht zum letzten Mal – heute halt in Form des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes – über die Umsetzung von EU-Richtlinien. Das heißt, wir diskutieren im Grunde genommen über etwas, was uns vorgegeben wird und wo wir ja nur sehr, sehr wenig Manövrier­masse haben. Wir sind verpflichtet, diese Dinge nachzuvollziehen, und das zeigt ja auch insgesamt, wohin die europäische Reise geht.

Ich glaube, es ist kein großes Geheimnis – zumindest wir Freiheitliche sehen das so –, dass in der überwältigenden Mehrheit dieser Fälle da aus Brüssel nichts Gutes auf uns zukommt. Aber ich gebe schon zu, dass das im vorliegenden Fall, wenn es also jetzt um das Bordpersonal und um das Zugpersonal geht, möglicherweise ein bisschen an­ders ist.

Wir werden diesem Antrag dann auch entsprechend unsere Zustimmung geben, weil man ja nicht leugnen kann, dass Mobilität sozusagen einer der wesentlichen, ja wenn nicht vielleicht sogar der wesentliche Faktor einer modernen Gesellschaft ist. Sie defi­niert sich ja in gewisser Weise geradezu über Mobilität. Das gilt für den wirtschaftlichen


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